Katastervermessung
Unter Katastervermessung versteht man alle Vermessungs- und Berechnungsverfahren, die zur Anlegung und Aktualisierung des Grundstücks-Katasters erforderlich sind. In der Bundesrepublik gibt es wie in anderen europäischen Ländern ein Liegenschaftskataster. Alle Grundstücke mit ihren Grenzen und vielen Gebäuden sind dort vermessungstechnisch erfasst (Angestrebt wird, dass alle Gebäude erfasst werden). Seit der Erstvermessung (Urkataster) nach den Kriegen gegen Napoleon vor etwa zweihundert Jahren, wird dieses Liegenschaftskataster bis heute fortgeführt, wobei alle "Veränderungen" vermessen werden. Wenn die grundlegende Katastervermessung nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügt, z.B. wenn Urkataster vorliegt, werden mehrere Flurstücke oder sogar manchmal ganze Ortschaften neu vermessen. Neuvermessungen werden auch durchgeführt, wenn durch größere Flurbereinigungen die Grundstücke mit ihren Grenzen neu geordnet werden (Bodenordnung). Die Fortführung dieses Katasters erfolgt durch Katastervermessungen oder sog. Fortführungsvermessungen, worunter Grenz- und Teilungsvermessungen sowie Gebäudeeinmessungen verstanden werden. Als Beispiel für eine gesetzliche Grundlage soll hier das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster von Nordrhein-Westfalen (kurz: Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW vom 1. März 2005) genannt werden.
Arten der Katastervermessung
Es gibt folgende vier Katastervermessungen (Unterscheidung in Nordrhein-Westfalen):
- Die Neuvermessung dient der kompletten Erneuerung des Liegenschaftskatasters mehrerer Flurstücke.
- Durch eine Grenzvermessung werden einzelne vorhandene Grenzpunkte neu abgemarkt (z.B. als Grenzstein, Meißelzeichen, Eisenrohr usw.) und mit den Grundstückseigentümern verhandelt.
- Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung für eine Grundstücksteilung. Dabei werden Grenzpunkte von neuen Flurstücksgrenzen abgemarkt und verhandelt. Es entstehen neue Flurstücke.
- Die Gebäudeeinmessung dient zur Aufmessung des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.
Die Katastervermessung technisch
Im Regelfall ist hierbei nur die 2D-Lage der Situation von Belang (Koordinaten x, y), während die Höhe im Kataster nicht dargestellt wird.
Die wichtigsten Methoden zur Einmessung von Grenzpunkten, Gebäudepunkten, Nutzungsartengrenzen usw. sind:
- die Polaraufnahme (Richtung und Distanz), die mit Hilfe von elektronischen Tachymetern (Totalstationen) durchgeführt wird
- Ausgehend von einem bereits bestimmten Vermessungspunkt werden die Neupunkte polar abgesteckt und/oder aufgemessen.
- Oder es wird ein freier Polygonzug gemessen, von dessen Knickpunkten aus die aufzunehmenden Punkte polar aufgemessen werden. Wenn ein Anschluss an das übergeordnete Vermessungpunktfeld verlangt wird, misst man seine Punkte mit auf und transformiert die durch die Aufmessung ermittelten örtlichen Koordinaten mit Hilfe einer Helmert-Transformation in das Landessystem (übergeordnete Landeskoordinaten).
- Durch Freie Stationierung bestimmt man die genaue Position des Instrumentenstandpunktes (Stativ) durch mehrfache Messung zu bekannten oder übergeordneten Vermessungspunkten und anschließender Helmert-Transformation. Anschließend werden die Neupunkte von dem nun bekannten Standpunkt polar abgesteckt und/oder aufgemessen.
- Spannmaße (Sperrmaße) zwischen Einzelpunkten (mit Messband oder kleinem EDM-Gerät) dienen dabei als Kontrolle der eigentlichen Aufmessung.
- Die Punktbestimmung durch GPS-Messung (z.B. RTK, SAPOS) wird meist zur Aufmessung des übergeordneten Vermessungspunktfeldes verwendet, an das dann die Katastervermessungen angeschlossen werden.
- Punktbestimmung durch das Orthogonalverfahren (Aufnahme der Punkte durch Bestimmung der rechtwinkligen Abstände auf eine Messungslinie) oder das Einbindeverfahren (Z.B. eine Hausseite wird in die Grenze verlängert und der Schnitt wird angemessen.). Diese Methoden verlieren durch den Einsatz elektronischer Messverfahren immer mehr an Bedeutung.
Historische Messverfahren:
- Eine historische Methoden zur Aufmessung der Grenz-, Gebäude- und anderen Punkte ist die Orthogonalmethode durch Alignement und Spiegelung, die heute nur mehr in Sonderfällen angewandt wird, und die Staffelung mit Messlatten.
- Von der Antike bis zur frühen Neuzeit waren jedoch Messketten das wichtigste Mittel zur Messung von Strecken und damit auch zur Punktbestimmung.