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Konstitutionelle Monarchie

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Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie. Im Allgemeinen wird die Macht des Fürsten oder Königs in dieser Staatsform durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt. Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein, oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Sache des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es laut Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereingten Königreich der Fall. Abgesehen von Liechtenstein, Monaco und dem Staat der Vatikanstadt sind viele heute in Europa existierende Königreiche und Fürstentümer parlamentarische Monarchien. Ihre Herrscher sind nur mehr Staatsoberhäupter mit beinahe ausschließlich repräsentativen Funktionen.

Geschichte

Die älteste konstitutionelle Monarchie im modernen Sinne ist Großbritannien. Hier ging die Legislative bereits im 17. Jahrhundert vollständig an das gewählte Parlament über, welches im 18. Jahrhundert auch die Exekutive weitgehend seiner Kontrolle unterwerfen konnte.

Konstitutionelle Monarchien entstanden aber vorwiegend im 19. Jahrhundert, entweder, indem die Rechte bisher absolut regierender Fürsten durch meist nach Revolutionen, Krisen oder Umbrüchen von den Untertanen erzwungene Verfassungen eingeschränkt wurden (z. B. Frankreich ab 1791 durch die Französische Revolution, Österreich-Ungarn im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867), oder durch die organische Weiterentwicklung und Modernisierung einer ständischen Monarchie (z. B. Schweden). Bei der Neubildung monarchischer Staaten (z. B. Belgien 1830) wurde im 19. Jahrhundert stets ein Verfassungsstaat errichtet. Von den Staaten des Deutschen Bundes erhielt 1816 zuerst das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach eine Verfassung und wurde damit zur konstitutionellen Monarchie.

Schema

Schema der Konstitutionellen Monarchie

Das Schema zeigt den Ablauf in der konstitutionellen Monarchie im Deutschen Kaiserreich (1871-1918).

Liste der Konstitutionellen Monarchien

Vorlage:Regierungsform

Literatur

  • Christian Hermann Schmidt: Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie. Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818 - 1866). (=Schriften zur Verfassungsgeschichte. 62). Berlin 2000. ISBN 3-428-10068-9
  • J. Ulbrich: Das Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie (=Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart in Monographien. Bd. 4: Staatsrecht der außerdeutschen Staaten. I). Freiburg i. Br. 1884

Quelle

Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, den 5. Mai 1816. Weimar 1816. (erlassen von: Karl August, Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach)