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Kfz-Mechatroniker

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Der Beruf des Kfz-Mechatronikers entstand im Jahr 2003 aus den Berufen des Kfz-Mechanikers und des Kfz-Elektrikers. Es trägt der fortschreitenden Vernetzung von mechanischen und elektrischen bzw. elektronischen Komponenten in Kraftfahrzeugen Rechnung. Der Kfz-Mechatroniker unterteilt sich in vier Fachgebiete:

  • Kfz-Mechatroniker Fachrichtung Personenkraftwagentechnik
  • Kfz-Mechatroniker Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik
  • Kfz-Mechatroniker Fachrichtung Zweiradtechnik
  • Kfz-Mechatroniker Fachrichtung Fahrzeugkommunikationstechnik

Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und ist in jedem Betrieb des Kfz-Gewerbes möglich, der früher auch Kfz-Mechaniker bzw. Kfz-Elektriker ausgebildet hat. Weiterhin kann der Beruf in den Ausbildungsabteilungen der deutschen Automobilhersteller und der Automobilimporteure erlernt werden. Zusätzlich gibt es eine gestreckte Gesellenprüfung.

Die erfolgreich bestandene Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugmechatronikerhandwerk bildet die Zulassungsvorraussetzung zum Besuch der Meisterschule.