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Reichsdeputationshauptschluss

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Der Reichsdeputationshauptschluss war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar 1803 in Regensburg. Ihm lag ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Russland vereinbarter Entschädigungsplan zugrunde, der auf dem Friedensvertrag von Lunéville fußt. Der Hauptschluß ist das letzte große Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Die französischen Revolutionskriege hatten die französische Ostgrenze bis zum Rhein hin verschoben und damit zahlreiche deutsche Fürsten um ihre linksrheinischen Besitzungen gebracht. Im Reichsdeputationshauptschluss wurde festgesetzt, dass diese durch kirchliche (Säkularisation) und weltliche Reichsstände (Mediatisierung) abgefunden werden sollten, indem die geistlichen Fürstentümer, Reichsstifte, die Reichsritterschaften, viele kleine Fürstentümer und die freien Reichsstädte aufgelöst und den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen werden sollten.

Dadurch wurde die Zahl der Fürstentümer von einigen tausend auf etwa 34 reduziert. Fürstentümer wie Baden, Bayern oder Württemberg konnten dadurch große Gebietsgewinne verbuchen, waren im Gegenzug jedoch zur Loyalität gegenüber Napoleon verpflichtet.

Die Säkularisation und die anschließende Mediatisierung veränderten das deutsche Reich völlig. Grenzen und Herrschaftsgebiete wurden bereinigt und schließlich führten sie zum Zusammenbruch des fein austarierten Herrschaftssystems des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation: 1806 legte Kaiser Franz II. seine Krone nieder.