Diskussion:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Archiv/2
Offensichtlich versuchen hier ideologisch verbrämte GEZ-Gegner, ihre im Artikel stehenden unzutreffenden Kritikpunkte im Text durchzusetzen. Deshalb erst mal Rollback und dann diese weiteren nötigen Änderungen:
"Nur Rundfunkteilnehmer sind gesetzlich zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet."
Dieser Satz ist falsch. Nach §4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) sind auch diejenigen Personen auskunftspflichtig, bei denen nur Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Rundfunkgeräte bereit gehalten werden. Außerdem sind Haushaltsangehörige von Rundfunkteilnehmern ebenfalls zur Auskunft verpflichtet.
"Nach Auffassung der GEZ gehören zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten auch nicht im Betrieb befindliche Geräte ..."
Dies ist nicht die unmaßgebliche Auffassung der GEZ, sondern steht explizit im RGebStV.
"Durch "Beitreibung von Forderungen" verfügt die GEZ so über jährliche Gesamteinnahmen von 6,75 Milliarden € (Stand 2002). Dabei werden rund 40 Mio Teilnehmerkonten verwaltet. Zum Vergleich: Das durch Werbung finanzierte Budget aller anderen privaten Rundfunkanbieter in Deutschland betrug zur selben Zeit nur ca. 4 Milliarden €"
Hier fehlt die korrigierende Ergänzung, dass die Werbeeinnahmen des privaten Rundfunks starken konjunkturellen Schwankunegn unterworfen sind. In den Jahren 1999 und 2000 lagen die Einnahmen des privaten Rundfunks sehr deutlich über denen des ÖRR.
"Mit einigen Ausnahmeregelungen [...] ist prinzipiell jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät besitzt, verpflichtet Rundfunkgebühren zu entrichten."
Ergänzung: auch ein nicht-funktionierendes Empfangsgerät ist anmelde- und gebührenpflichtig, wenn es mit geringem Aufwand empfangsfähig gemacht werden kann. Die Rechtsprechung definiert den "geringen Aufwand" so, dass der immer dann gegeben ist, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten unter dem Zeitwert des Geräts liegen.
- Habe die Informationen über die mangelnde unabhängige Kontrolle des Datenschutzes gemäss http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#8 leicht modifiziert wieder reingesetzt. Dies ist übrigens die offizielle Website des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Sollte es also wissen, da er genau einer derjenigen wäre, die nach Angaben von Benutzer:Tom.berger angeblich für die Kontrolle zuständig sind.
- "Die häufig geäußerte Kritik an der fehlenden demokratischen Kontrolle des ÖRR und damit auch der GEZ ist unberechtigt: Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, das Fehlen basisdemokratischer Elemente könnte ebenso gut auch auf allen anderen gesellschaftlichen Ebenen bemängelt werden."
- Diese Sätze aus Artikel entfernt, da 1) nicht NPOV formuliert und 2) am Thema vorbei. Der ursprünglich und von Benutzer:Tom.berger gelöschte Vorschlag beinhaltete kein basisdemokratische Elemente, sondern war wohl als Wahl von souveränen Rundfunkräten mit freiem Mandat durch die Gebührenzahler gemeint. Das ist ein repräsentatives Demokratieelement. Repräsentative Demokratie, aber auch direkte Demokratieelemente, sind sonst natürlich in vielen relevanten Lebensbereichen verwirklicht (Betriebsrat, Vereinen, Parteien, Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, etc.). 80.139.18.190 22:11, 5. Aug 2004 (CEST)
Ich finde die Anmerkungen zu fehlenden demokratischen Kontrolle des ÖRR völlig fehl am Platze, weil diese nicht zum Thema GEZ gehören, sondern zum Thema ÖRR. Ich habe sie diesmal dennoch im Artikel stehen lassen, aber auf der Pro-GEZ-Seite einen Absatz eingefügt, der auf diese Kritik eingeht und erläutert, warum die Wahl der Rundfunkräte selbst keine glückliche Lösung wäre.