Tageszeit
ist das relevant? oder Realsatire? -- Gregorfrei 16:11, 11. Jan. 2007 (CET)

Eine Tageszeit ein Abschnitt eines Tages. Eine Festlegung der Tageszeiten auf bestimmte Uhrzeiten oder auf einen bestimmten Sonnenstand ist aufgrund von Jahreszeiten, des jeweiligen Standortes (Geographische Breite), der Ortszeit und auf Grund kultureller Unterschiede allgemein gültig nicht möglich. Im Polarkreis ist eine am Sonnenstand abgelesenen Einteilung der Tage in Tageszeiten, wären der Polarnacht oder dem Polartag undenkbar.
Der Tageszeitenbegriff verschiedener Kulturräume
In deutschen Kulturraum wird der Tag üblicherweise in die Tageszeiten Nacht (mit Mitternacht), Morgen, Vormittag, Mittag, Nachmittag, Abend aufgeteilt. Diesen Abschnitten werden Zeiten zugesprochen, die sich aber widersprüchlicherweise zum Teil überschneiden.
Man spricht vom subjektiven Tag, welcher sich am Aufstehen und Schlafengehen orientiert. Vor der Entwicklung einfach verfügbarer Wohnungsbeleuchtung durch die allgemeine Stromversorgung bezog sich „Tageszeit“ aber nur auf den lichten Tag.
Die einzelnen Tageszeiten des Tages werden meist durch Zwischenmahlzeiten gegliedert, die regional unterschiedlich ausgepägt oder vorhanden sind oder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Manche in der deutschen Sprache existierende Einteilungen gibt es z. B. im Französichen oder Englischen nicht. So gehört dort der Vormittag noch zum Morgen, weil kein „zweites Frühstück“ üblich ist.
Die Tageseinteilung in der Antike kannte schon zwölf Stunden, doch wurden diese vom Sonnenaufgang an gerechnet, waren entweder gleich lang (babylonische Stunden) oder je nach Jahreszeit von variabler Länge (römischen Stunden). Die moderne Tageseinteilung in zweimal zwölf gleich langen Stunden beginnend um Mitternacht (italienische Stunden) kam erst im 14. Jahrhundert mit der mechanischen Räderuhr auf.
In den Kulturen semitischer Sprache beginnt der Tag traditionellerweise mit Einbruch der Dunkelheit. Dies ist bis heute für den Beginn des Sabbats und islamischer Feiertage wichtig.
Liturgische Tageseinteilung
Die antike Einteilung hat sich in der Bezeichnung der Stundengebete Prim, Terz, Sext, Non erhalten. Sie wurden nach der 1., 3., 6. und 9. Stunde des Tages benannt. Ebenso wurde auch die Nacht in 12 Teile eingeteilt. So soll die Matutin nach der Benediktusregel zur 8. Stunde der Nacht gebetet werden, was etwa 2 Uhr entspricht.
Die sechste Stunde der alten Einteilung ist im Spanischen zur Siesta geworden.
Tageseinteilung im französischen Revolutionskalender
1793 setzte der französische Nationalkonvent ein Komitee zur Ausarbeitung eines neuen, rationalen Kalenders ein. Dieser enthielt auch eine neue Stundeneinteilung für den Tag.
Der Tag wurde in 10 Stunden zu je 100 Minuten à 100 Sekunden eingeteilt. Die neue Sekunde war damit nur unwesentlich (-14%) kürzer als die alte, die Minute etwas länger (+44%), während die Revolutionsstunde mit ihrer 2,4-fachen Länge gegenüber der alten Stunde eine völlig neue Zeiteinheit darstellte.
Der neue Kalender trat am 5. Oktober 1793 in Kraft. Bereits vor der offiziellen Bekanntgabe der Reform hatten französische Astronomen ihre Instrumente auf das neue System umgestellt, so dass sie pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Zeiteinteilung fertig waren, während die Umstellung in der normalen Bevölkerung nur langsam vonstatten ging. Die Uhrenhersteller Berthoud, Firstenfelder, Lenoir und Perrier bauten entsprechende Dezimaluhren nach dem neuen System. Die meisten hatten ein Ziffernblatt, das die alte und neue Tageseinteilung nebeneinander anzeigte. Erhaltene Uhren sind im Musée Carnavalet in Paris, im historisch-archäologischen Museum zu Orleans (le musée historique et archéologique, Orléans), im Museum für Kunst und Geschichte in Genf (les Musées d'art et d'histoire, Gèneve) und im Uhrenmuseum Abeler in Wuppertal zu sehen.
Der französische Revolutionskalender wurde von Napoléon I. Bonaparte im Jahr 1805 wieder aufgehoben, und Frankreich kehrte mit dem 1. Januar 1806 zum alten Kalender und der alten Zeiteinteilung zurück.
Tageszeit im Rechtswesen
Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Regelungen vor, die auf die Tageszeit Bezug nehmen. Das umfasst Aspekt des Arbeitsrechts wie Überstunden, Nacht- und Schichtarbeit oder Gleitzeit, Vorschriften über Lärmschutz (Mittagsruhe, Nachtruhe) und andere Immissionen, Ladenöffnungszeiten, Ausnahmen innerhalb der Straßenverkehrsordnung (Nachtfahrverbot), Regelungen der Tarifgestaltung, etwa den Telekommunikationsgesetzen oder den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (Taxi-Gewerbe), Wachdienst der Exekutive und im Militär bis hin zu Sonderformen des Zivilschutzes wie einer nächtlichen Ausgangssperre in Krisensituationen, und insbesondere den Jugendschutz.
Siehe auch