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Postordnung

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Unter Postordnung versteht man die Gesamtheit der für alle Anstalten einer staatlichen Post zu beachtenden Vorschriften. Die rechtliche Grundlage der Postordnung bildet das Postgesetz.

Historische Entwicklung in Deutschland

Preußisches Amtsblatt 1848

Die verschiedenen altdeutschen Staaten erließen zu unterschiedlichen Zeiten Postordnungen, wenn die Errichtung von staatlichen Posten oder die Änderung deren Verwaltungsform es erforderten.

Die Entwicklung der neuzeitlichen Post in Deutschland ging von Preußen aus. Ein erstes bedeutendes Gesetz über das Preußische Postwesen erschien in am 10. August 1712 unter dem Titel „Neue Postordnung“ (nebst dem revidierten Reglement vom 19. März 1710 und dem neuen Extra-Post-Reglement). Diese Postordnung wurde am 26. November 1782 erneuert und erweitert. Am 31. Juli 1852 erschien das „Reglement zu dem Gesetz über das Postwesen“, mit Änderungen zum 27. Mai 1856 und 21. Dezember 1860.

Die Norddeutsche Bundespost erließ am 11. Dezember 1867 eine für ihr gesamtes Gebiet gültige und auf der preußischen Postordnung basierende neue Postordnung. Darauf basiert wiederum die Postordnung der Reichspost, vorerst noch ohne Bayern und Württemberg, die mit dem Reichsgesetz vom 28. Oktober 1871 verabschiedet und am 18. Dezember 1874, 8. März 1879, 11. Juni 1892, 20. März 1900 und 28. Juli 1917 jeweils durch Gesetzesänderungen verändert wurde.

Eine neue Postordnung folgte vom 22. Dezember 1921. In der Zeit der Inflation wurde z.B. die Haftung der Post vorübergehend geändert. Das Gesetz über das Telegraphenwesens des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 war den Fortschritt der Technik anzupassen. Die Reichsverfassung vom 11. August 1919 schuf die Rechtsgrundlage für die Einheit des deutschen Post- und Telegraphenwesens. In der Ausführung wurden die bisher selbständigen Post- und Telegraphenverwaltung Bayerns und Württembergs durch Staatsverträge, die das Reich mit diesen Ländern schloss, zum 1. April 1920 an das Reich übergeführt. In der Zeit der schnellen Geldentwertung lag der Gedanke nahe, die Reichspost, die beträchtliche Zuschüsse aus der Reichskasse erforderte, auf eigene Füße zu stellen. Die Reichskasse befand sich durch die Reparationsverpflichtungen und durch die Folgen der Inflation schon in sehr desolatem Zustand. Die Reichspost, wie auch die Reichsbahn, mussten bereits im November 1923 aus der unmittelbaren Verbindung mit dem allgemeinen Reichshaushalt gelöst werden und war sich selber überlassen. Aus diesem Zustand hat das Reichspostfinanzgesetz vom 18. März 1924 (RGB 24, S.287) die rechtlichen Folgen gezogen. An dem Status der Deutschen Reichspost als einer unmittelbaren Reichsverwaltung hat das Reichspostfinanzgesetz nicht geändert. All dies machte eine völlige Überarbeitung der Postordnung notwendig.

An der Postordnung vom 30. Januar 1929 musste an dem sachlichen Inhalt der Postordnung vom 22. Dezember 1921 nichts geändert werden. Es sind jedoch an verschiedenen Stellen überholte Bezeichnungen durch zeitgemäße ersetzt und auch sonst Umstellungen und Änderungen vorgenommen worden, die die Fassung betreffen. Diese Postordnung überwand den Krieg und war in Ost und West weiterhin gültig.

Die Deutsche Post der DDR hat es in der Folgezeit auf vier eigene Postordnungen (1959, 1966, 1977) gebracht, die sich aber nicht sehr unterschieden. Die vierte „Post-Anordnung über den Postdienst“ erschien am 28. Februar 1986. Gefolgt von „Gesetz über das Postwesen“ vom 3. August 1989. Den Übergang der Deutschen Post der DDR mit der Bundespost wurde am 1. Juli 1990 durch „Anordnung über Stellung, Aufgabe und Arbeitsweise der Generaldirektionen sowie Postbank und Unternehmensfinanzierungen des Staatsunternehmen Deutsche Post der DDR.“ und am 29. September 1990 durch die „Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands. - Einigungsvertrag - vollzogen.

Für die Deutsche Bundespost erschien am 16. Mai 1964 die „Postordnung mit Ausführungsbestimmungen, Anlagen und Anhang“. [1]. Diese hatte - mit Änderungen - Gültigkeit bis zum 1. Juli 1991, als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ an ihre Stelle traten. Sie fassten die Bestimmungen der Postordnung mit den „Allgemeinen Dienstanordnungen“ (ADA) zusammen. Am 1. Januar 1995 wurde aus der Bundespost die Deutsche Post, die als privatwirtschaftliches Unternehmen ebenfalls nach „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ handelt.

Quellen und Anmerkungen

  1. Amtsblatt 1964/73 Verfügung 275/1964

Literatur

Zur Postordnung in der DDR:

  • Steven, Werner: DDR Postbuch 1947 - 1989, Eigenverlag, Braunschweig
  • DDR Das Ende einer Postanordnung 1989 - 1991, Verlag Neues Handbuch, Soest.