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Marine

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Unter Marine versteht man die Seestreitkräfte eine Staates mit Kriegsschiffen, Hilfsschiffen und sonstigen zugeordneten Anteilen wie Marinefliegern, Marineinfanterie, Unterstützungs- und Ausbildungseinrichtungen. Daneben ist der Begriff Handelsmarine gebräuchlich für die Gesamtheit aller Handelsschiffe eines Landes und die dazu gehörige Administration. Für Deutschland regelt Art. 27 Grundgesetz: "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte."

In vielen Ländern werden neben der Handelsflotte die Fischereiflotte und die Forschungsflotte als eigenständige Einheiten betrachtet.

Der Begriff Marine leitet sich vom lateinischen Wort marinus, zum Meer gehörig, ab (vergleiche auch marin). Die ersten organisierten Marinen waren bei den Karthagern, Griechen und Römern anzutreffen. Im deutschen Sprachgebrauch meint man mit Marine den auf die militärischen Aufgaben auf See spezialisierte Teil der Bundeswehr, zur Abgrenzung gegen Heer und Luftwaffe.

Innerhalb militärischer Marinen wird meist organisatorisch zwischen einer oder mehreren Flotten und den unterstützenden Elementen wie etwa Stützpunkten, Schulen usw. unterschieden. In der Deutschen Marine sind letztere Anteile dem Marineamt zugrordnet, während alle Einsatzkräfte zu Wasser, zu Lande und in der Luft dem Flottenkommando unterstehen. Große Marinen haben mehrere Flotten, wie z.B. die US Navy mit ihren Einsatzflotten (2., 3., 5., 6. und 7. Flotte) oder die russische Marine mit der Pazifik-, der Schwarzmeer, der Nordmeer- und der Baltischen Flotte.

Die Dienstgrade in der Marine haben andere Bezeichnungen als die des Heeres oder der Luftwaffe. Dabei sind die militärischen Bezeichnungen teilweise an die der Handelsmarine angelehnt.


Siehe auch: Seefahrt, Deutsche Marine (Geschichte), Kaiserliche Marine, Kriegsmarine, Bundesmarine, Portal Schifffahrt, Minensuchboot, Mine (Waffe)