Vikar
Der Begriff Vikar leitet sich vom lateinischen vicarius ab und bedeutet Statthalter, Stellvertreter.
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche bezieht sich der Begriff dabei ausschließlich auf Theologinnen und Theologen in der praktischen Ausbildung nach dem 1. Theologischen Examen. Diese praktische Ausbildung wird mit dem 2. Theologischen Examen abgeschlossen und ist Voraussetzung zur Ordination in den Pfarrdienst. Das evangelische Vikariat (siehe zur Begriffsklärung auch Vikariat) entspricht als Ausbildungsphase dem Referendariat bei Juristen oder Pädagogen bzw. dem Praktischen Jahr bei Medizinern.
Anglikanische Kirche
Der Begriff vicar bezeichnet in der Anglikanischen Kirche in England und Wales einen Gemeindepfarrer. Zur näheren Darstellung siehe hier: Anglikanischer Vikar.
Russisch-orthodoxe Kirche
In der russisch-orthodoxen Kirche ist der Vikar ein Geistlicher im Bischofsrang, der den eigentlichen Bischof unterstützt. Er hat aber keine eigene Diözese, wäre somit dem Weihbischof der katholischen Kirche vergleichbar.
Mittelalter
Im Mittelalter bezeichnete man als Vikar auch die Stellvertreter weltlicher Machthaber.
Literatur
- Gero Dolezalek, Hans-Martin Bregger, Isolde Karle: Art. Vikar/Vikarin I. Kirchenrechtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 84-93 (enzyklopädischer Überblick)
- Thomas Benner: Handreichung für Theologiestudium und Vikariat: Ausbildung zum Pfarramt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hrsg. vom Ausbildungsdezernat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Kassel 1999
Schulwesen
Auch im Schulwesen bezeichnete man bis etwa 1945 solche Pädagogen, die noch keinen Abschluss hatten, wegen des Lehrermangels dennoch schon eine Lehrerstelle zu vertreten hatten, als Vikare (z. B. in Sachsen). Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass das Schulwesen noch lange mit der Kirche verbunden war.