Zum Inhalt springen

Stiefkind

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. September 2002 um 01:51 Uhr durch Fgb (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Stiefkind einer Person ist ein Kind eines Ehegatten dieser Person, welches nicht Kind dieser Person ist.

Verwandschaftsbeziehungen: