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Verfassungsgeschichte

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Die Verfassungsgeschichte beschäftigt sich mit der Geschichte der Verfassung im neuzeitlichen Sinn. Sie ist ein Untergebiet der Geschichtswissenschaft und hier besonders der Rechtsgeschichte, sowie auch eine Hilfswissenschaft der Rechtswissenschaft, in der sie im Rahmen der historischen Auslegung herangezogen wird und auch allgemein zu einem besseren Verständnis beiträgt.

Von allgemeiner Bedeutung sind dabei die Amerikanische und Französische Revolution mit den aus ihnen hervorgegangenen Verfassungen.

Für den deutschsprachigen Raum bildet das Heilige Römische Reich den weiteren Ausgangspunkt, aus dem schließlich Territorialstaaten wie Preußen hervorgingen. Desweiteren sind der Deutsche Bund, der Norddeutsche Bund und das Deutsche Kaiserreich von Bedeutung für den gesamten deutschsprachigen Raum.

Speziell für die deutsche Verfassungsgeschichte sind dann die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus, die alliierte Besatzung sowie die Entstehung von Deutscher Demokratischer Republik und Bundesrepublik Deutschland von Interesse.

Verfassungsgeschichte im Studium der Rechtswissenschaften

Die "geschichtlichen Grundlagen" des Rechts sind für das gesamte Bundesgebiet geltend in § 5a DRiG als Teil des Studiums erwähnt. Dies wird in den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aufgegriffen (etwa § 1 JAG M-V). Im Studiumsbetrieb wird dies zumeist durch fakultative und eher privatrechtsorientierte Rechtsgeschichtsvorlesungen abgedeckt; seltener werden speziell Vorlesungen in Verfassungsgeschichte angeboten.

Siehe auch

Literatur

Insbesondere Deutschland

Insbesondere Österreich