Zum Inhalt springen

Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2007

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2004 um 14:10 Uhr durch Parmenion (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Menschenrechtskonvention

Unter 1.4. Weitere Länder steht, dass Schweden als erstes Land, und zwar 1821, die Todesstrafe abgeschafft hat. Ob wir die ersten waren, weiß ich nicht; 1821 wurde die Todesstrafe aber nicht abgeschafft, sondern erst 100 Jahre später (1921) in Friedenszeiten und 1973(im Zug der Verfassungsreform) in Kriegszeiten. - Die letzte Hinrichtung in Schweden erfolgte am Tag vor dem ersten Weihnachtstag (lillejulafton) 1910 in Stockholm und der Hingerichtete war wegen Raubmordes verurteilt worden. 1890 wurde übrigens die letzte Frau hingerichtet (Anna Månsdotter, die berüchtigte Mörderin aus Yngsjö). Todesstrafen, die nach der Verurteilung des Stockholmer Raubmörders verkündet wurden, wurden nie vollstreckt. /Pitt

Findet ihr nicht dem Artikel könnte etwas mehr Internationalität vertragen? Es wäre nicht schlecht den arabischen Raum und Afrika nochmal extra zu behandeln. Außerdem könnte noch etwas über die Hinrichtung von Minderjährigen und geistig Behinderten hinzu kommen.


[DDR]

  • "wurde auf Genickschuss umgestellt" ist so nicht richtig. Das hieß "unerwarteter Nahschuß", der "zweckmäßigerweise" ins Genick erfolgte.
  • "Die Anzahl der Vollstreckungen wird auf mehrere Hundert Hinrichtungen geschätzt. 205 Hinrichtungen sind belegt." => Woher kommen diese Zahlen? Der "DDR-Todesstrafe-Guru", Gerald Endres schreibt hier "Von Staatsgründung bis 1981: 227 rechtskräftige Todesurteile, davon 166 vollstreckt ... +-2" und weiter "In der SBZ von '45 bis zur Staatsgründung waren es 121 Urteile, von denen 47 vollstreckt wurden (in einem weiteren Fall ist die Vollstreckung noch nicht geklärt)." Das sollte m.E. schon sauber dargestellt und abgegrenzt werden.
  • Was soll das "Zivilisten" bei "Seit 1981 wurde an Zivilisten keine Todesurteile mehr vollstreckt"? 1981 wurde das letzte Todesurteil vollstreckt, übrigens ein MfS-Offizier (Werner Teske).

Was für ein Passus untersagt aber deren Anwendung in Hessen? Ist das nicht einfach Artikel 102 GG und Bundesrecht bricht Landesrecht?

Genau das! --172.177.209.239 22:20, 10. Sep 2003 (CEST)

Der DDR-Mauer hat doch nichts mit Todesstrafe zu tun:

Die Mauerschützenproblematik ist im Prinzip ein rechtliches Problem bei der Täterschaft und Teilnahme von Tötungsdelikten. --172.177.209.239 22:20, 10. Sep 2003 (CEST)

Traurige Bekanntheit bekam auch das Erschiessen von Flüchtlingen an der Deutsch-Deutschen-Grenze (siehe auch Mauerflüchtlinge, Mauerschütze, Todesstreifen, Zonenrandgebiet, Selbstschussanlage).

--Jurgen 21:35, 10. Sep 2003 (CEST)

Im übrigen: Die Todesstrafe ist 1987 in der DDR abgeschafft worden - habe ich geändert; hier sollten auch noch das 6. und das 13. Fakultativprotokoll zur EMRK - Abolition of Death Penalty erwähnt werden. --172.177.209.239 22:20, 10. Sep 2003 (CEST)

Aus Nürnberger Prozesse: Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. - 1946 gab es noch keine Bundesrepublik Deutschland. Ergo kann es auch keine Vollstreckung der Todesstrafe in der BRD gegeben haben. Vielleicht soll dies ja "den Boden" der BRD 1949-90 darstellen. Das ganze muss aber IMHO umformuliert werden. -- 217.81.238.163 22:54, 10. Sep 2003 (CEST)

Moment, hab ich was verschlafen? Seit wann ist die Türkei ein EU-Beitrittskandidat!!!!????? DFK 01:54, 25. Sep 2003 (CEST)

eine technische Frage: Ich dachte immer beim Erhaengen kommt es immer zum Genickbruch (sofern korrekt durchgefuehrt). Gibt es eine Art des Erhaengens, die absichtlich zum Tod durch Ersticken fuehrt?

Das ist korrekt. Kommt es jedoch nicht zum Genickbruch, kann das plötzliche Zudrücken der Carotisarterien (das sind die beiden links und rechts am Hals verlaufenden Arterien, die das Hirn mit Blut/Sauerstoff versorgen) zum systemischen Versagen (mangels Sauerstoff im Hirn) führen. Der Tod durch Ersticken beim Erhängen ist selten. Sehr selten, aber im letzten Jahr durch die rechtsmedizinische Literatur gegangen, ist auch die Dekapitation beim Erhängen. Da ist jemand in eine Stahlschlinge gesprungen - das Körpergewicht war so groß und die Kraft auf die Schlinge so stark, dass der Kopf vom Körper getrennt wurde. --172.183.131.229 13:42, 28. Sep 2003 (CEST)

Muss das 13. Protokoll überhaupt in deutsches Recht transformiert werden? 102 GG müsste da doch reichen, oder? EBB 19:09, 1. Dez 2003 (CET)

Dass die Todesstrafe in den USA immer wieder zum Wahlkampfthema wird, stimmt nicht ganz. Die Todesstrafe ist mehrheitlich akzeptiert, und wer an ihr ruettelt wird als liberal verschrien (in den USA ist das ein Schimpfwort, das mit unwaehlbar synonym ist). Kerry wuerde es nicht wagen, an ihr zu ruetteln. --Fluppens 00:07, 4. Mär 2004 (CET)

Die Todesstrafe war zumindest vor ein paar Jahren in Großbritannien noch im Militärstrafrecht für den Kriegsfall verankert. Insofern ist sie dort nicht abgeschafft, sofern sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Nankea 15:14, 5. Apr 2004 (CEST)

Also, durch die Unterzeichnung des Protokolls Nr. 13 am 03.05.02, die Ratifikation am 10.10.03 und das Inkrafttreten am 01.02.04 darf Großbritannien die Todesstrafe meines Wissens nach auch im Kriegsfall nicht mehr anwenden.


Zur Frage, ob Berlin ein BUndesland der BRD war: "Nach Bildung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde Berlin (West) von der Bundesrepublik Deutschland als eigenes Bundesland betrachtet (mit eingeschränkter Souveränität durch den Alliiertenvorbehalt), während Westberlin ab 1949 von der Deutschen Demokratischen Republik als selbständige politische Einheit Westberlin betrachtet wurde. Die DDR bezeichnete Ostberlin offiziell als ihre Hauptstadt ("Berlin - Hauptstadt der DDR"). " soweit der Wiki-Artikel Ostberlin - MfG, Michael.chlistalla 18:08, 5. Apr 2004 (CEST)

Na ja, es ist nicht ganz falsch, was da in Ostberlin steht, aber auch nicht ganz richtig. Das Problem besteht darin, daß man zwischen dem Wunschdenken der Verfasser des GG und der tatsächlichen besatzungsrechtlichen Lage unterscheiden muss. Es ist richtig, dass die BRD Berlin als Bundesland betrachtet hat, noch richtiger wäre betrachten wollte. Demgemäß stand Berlin (Groß-Berlin) als Bundesland im damaligen Art. 23 GG mit drin. Das Grundgesetz ist aber von den Westalliierten in dieser Fassung nicht genehmigt worden, sondern Art. 23 GG wurde, soweit er Berlin betraf, suspendiert, was dann im damaligen Art. 144 II GG noch mal ausdrücklich erwähnt worden ist. So war die Rechtslage bis 1990. Noch im Vier-Mächte-Abkommen vom 3.9.1971 steht z.B.: Die ... (Regierungen der Drei Westmächte) ... erklärten, dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der BRD aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der BRD sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden. Das Besatzungstatut endete erst mit dem 2+4-Vertrag. Erst seitdem gilt das GG uneingeschränkt in Berlin und ist Berlin verfassungsrechtlich vollwertiges Bundesland (Sichtbares Zeichen: Seitdem Wehrpflicht in Berlin). --Mw 19:36, 5. Apr 2004 (CEST)
Die Frage ist doch, ob und ab wann in Berlin das GG eingeschränkt (also Art. 102) in Kraft trat. Die Hinrichtung Wehmeyers (12. Mai) fand aber definitiv vor Inkraftreten des GG (24. Mai) statt, so daß der GG-Hinweis dort verwirrt.--Spacey 11:07, 6. Apr 2004 (CEST)

Bundesrecht bricht Landesrecht

Die (mal wieder) vorgenommene Änderung von Gesetzgebungskompetenz auf Bundesrecht bricht Landesrecht, ist und bleibt falsch. Der Grundsatz findet nur Anwendung, wenn Landesrecht neben Bundesrecht gilt. Hier gilt das landesrecht aber schlicht nicht, weil der Landesgesetzgeber für seinen Erlass keine Zuständigkeit hatte. Deshalb kann das Bundesrecht hier kein Landesrecht brechen. --Andrsvoss 23:39, 16. Apr 2004 (CEST)

Man könnte das ja auch noch im Text hervorheben, dass es eben nicht 102 GG ist, dann wäre es für jeden klar, der es zu ändern vorhat -- und außerdem noch lehreich. --12:04, 9. Aug 2004 (CEST)
Wieso soll der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts keine Zuständigkeit haben? Die wird nur auf dem Gebiet des Strafrechts durch die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes verdrängt, weil dieser das Strafrecht abschließend geregelt hat. Daß das GG der Landesverfassung vorgeht, kommt natürlich noch dazu. -- JensMueller 02:38, 23. Aug 2004 (CEST)

Menschenrechtskonvention

Der Satz

Diesem Fakultativprotokoll ist Deutschland zwar beigetreten, hat es aber noch nicht in inländisches Recht transformiert.

erscheint mir falsch. Eine (zusätzliche) Transformation des 13. Protokolls ist ein Deutschland nicht erforderlich, weil das Grundgesetz die Todesstarfe schlechthin verbietet. --Andrsvoss 10:17, 22. Mai 2004 (CEST)Beantworten

So einfach ist es leider nicht. Der Standard-GG-Kommentar schreibt zB zu 102: "Ausnahmen sind nur im Kriegsfall zulässig." Das GG erklärt die Abschaffung der Todesstrafe, was das bedeutet, ist (wäre) durch Auslegung zu ermitteln, und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Mit-Herausgeber des Kommentars ist übrigens Herzog (ehemaliger Verfassungsrichter)! Du kannst auch nicht einfach anfangen, 102 völkerrechtskonform auszulegen. Das entsprechende Völkerrecht ist erst NACH Inkrafttreten des GG entstanden. -- JensMueller 02:42, 23. Aug 2004 (CEST)

Auffassung des BGH

Wieso hat der BGH bitteschön eine Auffassung zur Todesstrafe? Er wird darüber wohl kaum zu entscheiden gehabt haben, und abstrakte Auslegung von Rechtsnormen durch die Gerichte findet nicht statt. -- JensMueller 02:44, 23. Aug 2004 (CEST)

Weitere Länder

Griechenland tauchte zweimal auf mit unterschiedlichen Daten auf. Einmal 1989 und 1993. Was ist jetzt richtig? Ich hab einfach mal beide vorsichthalber entfernt. -- Parmenion