Diskussion:Gogo
- Kriegt Herr Eisenkolb nicht über kurz oder lang Ärger mit dem Staat, da er das Geldherausgabemonopol des Staates verletzt?
Dort wo Herr Eisenkolb wohnt, in Kanada, gibt es allerlei Projekte, die ebenfalls das Geldherausgabemonopol pro forma verletzen. Der Staat ignoriert das aber, denn etwas Experimentieren kann auch nicht schaden. Falls die Gogos guten Erfolg haben, kann es natürlich sein, dass das Begehrlichkeiten des Staates weckt. Aber das muss man konkret herausfinden, indem man es ausprobiert. -- Fgb
Hallo,
ich habe die NPOV - Warnung wiederhergestellt, nicht um jemanden zu ägern, sondern weil es zum Thema Freigeld, insbesondere Gogo durchaus deutlich abweichende Standpunkte gibt.
http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/30352.htm
Ich stimme dem Tenor dieses Postings weitgehend zu, bin aber im Thema nicht kompetent genug, um nicht mehr Fehler im Artikel zu schreiben, als klarzustellen.
Der Herausgeber von Geld ist immer in einer Komfortablen Lage, weswegen sich normalerweise der Staat dieses Recht vorbehält.
Bezüglich der postulierten konvertibilität - die ist so kompliziert wie zinsrechnung nunmal ist. so ist der wert eines Gogo rechnerisch am 1.7. auf sqrt(0,95) V80 gesunken, da der Verlust natürlich nicht genau am stichtag der Gebühreneintreibung eintritt. Beziehungsweise ist der wert eines Gogo an jedem Tag M im Jahr anders und zwar gleich ((0,95)^(1/365))^M . Man kann den spass auch anhand der 360 Bankrechentage pro jahr durchexerzieren. So weit erstmal -- mTob 23:02, 27. Aug 2003 (CEST)