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Drogenkonsumraum

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Drogenkonsumräume sind Einrichtungen, die die Ausstattung für einen risikoarmen Drogenkonsum bereitstellen. Meist bedeutet dies die Bereitstellung von sauberen Spritzen, Tupfern, Ascorbin, Wasser. Der Besitz von mitgebrachten Drogen zum Eigenverbrauch wird passiv geduldet.

In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (§10a BtMG) den Rahmen, in dem die Bundesländer in einer Erlaubnisverordnung den Betrieb von Drogenkonsumräumen erlauben können.

Derzeit existieren Erlaubnisverordnungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in folgenden Bundesländern:

Berlin, Hamburg, Hessen, [[Niedersachsen], Nordrhein-Westfalen und Saarland.