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Umsatzsteuer

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"Mehrwertsteuer" (MwSt) ist der umgangssprachliche Begriff für die Umsatzsteuer.

Einfaches Beispiel

Händler A liefert an Händler B eine Ware für 100 € zuzüglich 16 € Mehrwertsteuer . A zahlt 16 € an das Finanzamt. B verkauft die Ware an C für 150 € zuzüglich 24 € Mehrwertsteuer und bekommt vom Finanzamt durch den Vorsteuerabzug 16 € wieder. C verkauft die Ware an den Endkunden für 200 € zuzüglich 32 € Mehrwertsteuer. C erhält auch hier durch den Vorsteuerabzug 24 € zurück. Der Endverbraucher hat nicht die Möglichkeit, die Steuer abzuziehen und so zahlt er 32 € Steuern, die vom Händler an das Finanzamt abgeführt werden.

Steuersätze

Die Mehrwertsteuer kennt zwei Steuersätze: 16 % und 7 %. Dem reduzierten Steuersatz unterliegen im Allgemeinen Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen, ...

Verteilung

Die Länder erhalten 49,75 % der Einnahmen, der Bund 50,25 %.

Aufkommen

2001 wurden insgesamt 138,9 Milliarden € Mehrwertsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) eingenommen.


Weiterführendes Literatur

Weiterführende Literatur gibt es beim Bundesministerium der Finanzen [1]. Die Broschüre "Steuern von A bis Z ist besonders interessant.