Amtsgericht Perl
Das Amtsgericht Perl war ein preußisches und später saarländisches Amtsgericht mit Sitz in Perl (Mosel).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Perl bestand von 1820 bis 1879 das preußische Friedensgericht Perl. Das königlich preußische Amtsgericht Waxweiler wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Trier im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Perl. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Saarburg die Bürgermeistereien Orscholz, Perl, Sinz und Nennig.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Nach dem Zweiten Weltkrieg ordnete die französische Besatzungsmacht 1946 den Landkreis Saarburg dem Saarland zu. Auch als der Kreis 1947 zurück nach Deutschland kam, blieb Perl beim Saarland Das Amtsgericht Perl war damit dem Landgericht Saarbrücken nachgeordnet. Nach der Rückkehr des Saarlandes nach Deutschland blieb das Amtsgericht Perl nun als Gericht des Bundeslandes Saarland dem Landgericht Saarbrücken zugeordnet. Mit dem Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974[3] wurde das Amtsgericht Perl aufgelöst und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Merzig umgewandelt.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 564, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 415 online
- ↑ Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974
- ↑ Drucksache 15/1882 Landtag des Saarlandes