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Rechtsausschuss (Deutscher Bundestag)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist einer von einundzwanzig Bundestagsausschüssen. Er kontrolliert das Bundesministerium der Justiz, hat die Federführung bei der Gesetzgebung beim Strafrecht und beim Zivilrecht sowie bei Fragen des Prozessrechtes (Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung) und der Gerichtsverfassung. Außerdem prüft er die Rechtsförmlichkeit der Gesetze.