Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP

Das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP (amtlich: Goldene Ehrenmedaille der NSDAP) war die höchste Zivilauszeichnung des Dritten Reiches.
Es bestand aus dem Parteiabzeichen der NSDAP, über das noch ein goldener Eichenkranz gelegt war.
Das von Adolf Hitler 1933 gestiftete Goldene Parteiabzeichen wurde in einer großen und einer kleinen Ausführung verliehen. Die "große Ausführung" wurde an Mitglieder mit einer Mitgliedsnummer unter 1.000 verliehen, alle anderen Träger bekamen die "kleine Ausführung" ausgehändigt.
Zur Verleihung gab es zwei Gründe:
- eine Mitgliedschaft der NSDAP vor dem März 1933 (und damit einer Mitgliedsnummer unter 100.000) und
- eine Verleihung aufgrund besonderer Verdienste.
Bei einer Verleihung bezüglich einer „kleinen“ Mitgliednummer war diese auf der Rückseite des Abzeichens eingraviert. Hatte der Träger dieses aufgrund irgendwelcher Leistungen erlangt, waren „A. H.“ für Adolf Hitler und das Verleihungsdatum auf der Rückseite eingelassen.
Hitlers eigenes Parteiabzeichen war eine Sonderanfertigung; auf der Rückseite des Abzeichens ist „Nummer 1“ eingraviert. Die Geschichtsschreibung geht davon aus, dass Hitler sein Abzeichen am 30. April 1945, dem Tag seines Selbstmordes, Magda Goebbels - der Ehefrau von Joseph Goebbels - überreichte.
1996 teilte der russische Geheimdienst FSB mit, im Besitz des goldenen Parteiabzeichens Adolf Hitlers zu sein. Als anlässlich einer Ausstellung zum 60. Jahrestags des Ende des Zweiten Weltkrieges das Abzeichen zum ersten Mal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte, wurde Hitlers Parteiabzeichen am 30. Juni 2005 bei einem Einbruch entwendet.