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Erster Polizeihauptkommissar

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Der Erste Polizeihauptkommissar (EPHK) ist der Dienstgrad von Polizeivollzugsbeamten der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Länderpolizeien und der deutschen Bundespolizei) in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD) auf der gehobenen Führungsebene.

EPHK werden nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 13 besoldet. Es ist das höchste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.

EPHK sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kraft Dienstgrad.

Sie nehmen in den meisten Bundesländern Führungsaufgaben (z. B. Revierleiter, stellvertretende Dienststellenleiter, Leiter Führungsgruppe oder Polizeiführer von geschlossenen Einheiten) wahr.

Der nächst höhere Dienstgrad ist Polizeirat (BesGr A 13) im höheren Dienst.

Das Dienstgradabzeichen besteht aus vier (in vielen Bundesländern auch 5) silbernen Sternen auf dunkelgrünem /dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt zur See aus einer Goldtresse à 8 mm zwischen drei Goldtressen à 12 mm). Im Freistaat Bayern besteht das Dienstgradabzeichen aus fünf silbernen Sternen auf dunkelgrünem Grund, davon drei Sterne in horizontaler Richtung und zwei Sterne in waagrechter Richtung.

Die Kriminalbeamten im selben Beförderungsamt tragen die Dienstbezeichnung EKHK (Erste Kriminalhauptkommissar).

Vorlage:DG Pol g