Hallstein-Doktrin
Nach ihrem Begründer Werner Hallstein (1901-1982) benannte Doktrin zum außenpolitischen Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstück der Hallstein-Doktrin ist die sogenannte Ulbricht-Doktrin.
1951 entwickelt, besagt die Hallstein-Doktrin die Unmöglichkeit von gleichzeitigen diplomatischen Beziehungen eines Staates zu Bundesrepublik und DDR. Erstmalige Anwendung der Hallsteindoktrin im Falle des blockfreien aber kommunistisch regierten zweiten Jugoslawiens (1945-2003) im Jahr 1957, zweite Anwendung der Hallstein-Doktrin 1963 auf das sozialistische Kuba Fidel Castros: Nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen der Staaten zur DDR bricht die Bundesrepublik ihrerseits ihre Beziehungen ab.
Im Laufe der veränderten Ost- und Deutschlandpolitik unter Erhard und Kiesinger verliert die Hallstein-Doktrin an Wirksamkeit und wird politisch aufgeweicht (Geburtsfehlertheorie) und verliert im Zuge der Neuen Ostpolitik unter Willy Brandt ihren Gegenstand.