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72er-Regel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die 72er-Regel ist ein Begriff aus der Finanzmathematik. Die Regel, tatsächlich nur eine Abschätzung, gibt an, nach wie vielen Jahren eine Kapitalanlage sich im Nennwert verdoppelt. Die Inflationsrate ist dabei nicht berücksichtigt. Dazu teilt man „72“ durch den jährlichen Zinssatz des angelegten Betrages, daher auch der Name dieser Regel.

Beispiele

Ein Betrag, angelegt zu einem jährlichen Zinssatz von 8 %, wird sich nach etwa 72/8 (72 geteilt durch 8) Jahren verdoppeln, also nach etwa 9 Jahren.

Ein anderes Beispiel kommt aus dem Bereich Bevölkerungswachstum. Eine Bevölkerung verdoppelt sich bei einem Wachstum von beispielsweise 4 % nach etwa 72/4 (72 geteilt durch 4) Jahren, also nach etwa 18 Jahren.

Etwas genauer ausgerechnet bedeutet das, dass sich die Bevölkerung alle 18 Jahre ver 2.0258165 facht!

Herleitung

Im folgenden bezeichnet den Zinssatz, also beispielsweise wenn der Zinssatz 6 % beträgt. Weiter bezeichnet die Anzahl der Jahre bis zur Verdopplung.

Wenn man den Logarithmus auf die einfache Zinseszinsformel anwendet, ergibt sich, dass die Anzahl der Jahre bis zur Verdopplung gleich ist. Weil für betragsmäßig kleine gegen konvergiert (siehe Taylor-Reihe), ergibt sich angenähert die Formel . Mit folglich .

Hier spricht man von der 69er-Regel oder 70er-Regel. Man sieht auch, dass es sich hier um eine Näherung für kleine Zinssätze handelt. Für Zinssätze jenseits der 5% unterschätzt die 69er-Regel die benötigte Zeit, man muss folglich den Zähler vergrößern. Als Faustwert hat sich hier die 72 bewährt, auch weil 72 viele kleine Teiler aufweist ().

Als Alternative zu diesem Faustwert kann die "Grundzahl" 70 um eine Korrekturgröße x ergänzt werden (70-plus-x-Regel, bisher noch nicht veröffentlicht):

x = (p - 2) / 3

Bei p = 8 also (8 - 2) / 3 = 2;

das ergibt dann 70 + 2 = 72.

Bei p < 8 ergibt sich jeweils eine kleinere Zahl, z.B.:

p = 5: (5 - 2) / 3 = 1 (====> 71 / 5 = 14,20 Jahre)

p = 2: (2 - 2) / 3 = 0 (====> 70 / 2 = 35,00 Jahre)

p = 1: (1 - 2) / 3 = -0,33 (=> '69,67 = 69,67 Jahre)

bei p > 8 jeweils eine größere, z.B.:

p = 11: (11 - 2) / 3 = 3 (===> 73 / 11 = 6,64 Jahre)

p = 14: (14 - 2) / 3 = 4 (===> 74 / 14 = 5,29 Jahre)

p = 17: (17 - 2) / 3 = 5 (===> 75 / 17 = 4,41 Jahre)

p = 20: (20 - 2) / 3 = 6 (===> 76 / 20 = 3,80 Jahre)

Die Formel für die Abschätzung der Verdopplungszeit n lautet demnach:

n = (70 + (p - 2) / 3) / p

oder etwas kürzer:

n = (69 + 1/3) / p + 1/3

Die so ermittelten Verdopplungszeiten entsprechen auch bei sehr niedrigen oder hohen Prozentsätzen ziemlich genau den tatsächlichen Werten (siehe auch die Tabelle unten).

Vergleich von Abschätzung und tatsächlichem Wert

Die folgende Tabelle vergleicht die Abschätzungen gemäß der 69er-, der 70er-, der 72er- und der 70-plus-x-Regel mit den tatsächlichen Werten für typische Zinssätze. Dabei fällt auf, dass die Abweichung der letzten Abschätzung vom tatsächlichen Wert für Zinssätze bis 40 % jährlich unter 0,067 Jahren bleibt, was weniger als 2,5 Tagen entspricht.

Siehe auch

Zinssatz Jahre bis zur Verdopplung '72er-Regel' '70er-Regel' '69er-Regel' '70+x-Regel'
0,25 % 277,605 288,000 280,000 277,200 277,667
0,5 % 138,976 144,000 140,000 138,600 139
1 % 69,661 72,000 70,000 69,300 69,667
2 % 35,003 36,000 35,000 34,650 35
3 % 23,450 24,000 23,333 23,100 23,444
4 % 17,673 18,000 17,500 17,325 17,667
5 % 14,207 14,400 14,000 13,860 14,2
6 % 11,896 12,000 11,667 11,550 11,889
7 % 10,245 10,286 10,000 9,900 10,238
8 % 9,006 9,000 8,750 8,663 9
9 % 8,043 8,000 7,778 7,700 8,037
10 % 7,273 7,200 7,000 6,930 7,267
11 % 6,642 6,545 6,364 6,300 6,636
12 % 6,116 6,000 5,833 5,775 6,111
15 % 4,959 4,800 4,667 4,620 4,956
18 % 4,188 4,000 3,889 3,850 4,185
20 % 3,802 3,600 3,500 3,465 3,8
25 % 3,106 2,88 2,800 2,772 3,107
30 % 2,642 2,4000 2,333 2,310 2,644
40 % 2,060 1,8 1,75 1,733 2,067
50 % 1,710 1,440 1,400 1,386 1,72