Altersrente
Erscheinungsbild
Unter einer Altersrente versteht man, in Deutschland, eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist.
Nach den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Siehe auch
Weblinks
- www.ihre-vorsorge.de – Altersvorsorgeportal der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Informationen zu allen Bereichen der Altersvorsorge und einem Expertenforum.
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund