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Altersrente

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Unter einer Altersrente versteht man, in Deutschland, eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist.

Nach den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten

  • die Regelaltersrente,
  • Altersrenten für langjährig Versicherte,
  • Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
  • Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:

  • Altersrenten für Frauen und
  • Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

Siehe auch

Vorlage:Navigationsleiste Gesetzliche Rentenversicherung