Saubannerzug
Als Saubannerzug (auch Kolbenbannerzug genannt) wird der Aufbruch einer Freischar aus der Innerschweiz nach Genf im Jahr 1477 bezeichnet. Der Name Saubanner geht auf ein mitgeführtes Banner zurück auf welchem ein wilder Eber (Sau/Schwein) mit einem Kolben - ein Zeichen für Unzufriedenheit – auf blauem Grund abgebildet war. Der Kolben (also eine Holzkeule) stand für Widerstandsbewegungen des 15. Jahrhunderts für die gerechte Sache.
Hintergrund des Saubannerzugs waren die Burgunderkriege von 1474 bis 1477. Nach der Schlacht bei Nancy am 5. Januar 1477 gründeten zurückgekehrte Urner und Schwyzer Kriegsleute, die mit der Beuteverteilung unzufrieden waren, die so genannte Gesellschaft vom torechten Leben. In der Fastnachtszeit des Jahres 1477 brachen sie Richtung Westschweiz auf, um von Genf die versprochene Brandschatzsumme zu fordern. Dem Zug schlossen sich unterwegs auch Kriegsknechte aus anderen Orten der Zentralschweiz an. Die Zahl der am Zug Beteiligten wird auf 1.700 Leute geschätzt. Den Obrigkeiten von Zürich, Bern und Luzern kam dieses Unterfangen jedoch äußerst ungelegen, da sie sich in Verhandlungen mit Frankreich und Savoyen befanden und nicht in den Verdacht geraten wollten, die eigenen Truppen nicht unter Kontrolle zu haben. Umgehend wurden Gesandtschaften aus Bern und den anderen eidgenössischen Orten sowie aus den Städten Genf, Basel und Strassburg zu den Aufständischen geschickt. Den Gesandten gelang es am 4. März 1477 den Zug, der bereits bis Payerne und Lausanne gelangt war, zu stoppen. Genf musste sich verpflichten, den Eidgenossen von den noch geschuldeten 24'000 Gulden sofort 8'000 auszuzahlen. Für den Rest wurden Geiseln gestellt. Zudem musste Genf jedem Zugteilnehmer zwei Gulden als Entschädigung entrichten sowie einen Umtrunk anbieten. Auch für die Bezahlung der Gesandten und weitere Ausgaben musste Genf aufkommen.
Nach dem Zug ging Genf mit Bern und mit Freiburg das erste Burgrecht ein, um sich vor weiteren Freischaren zu schützen und die eidgenössischen Städte besiegelten ein unbefristetes Burgrecht. Dies wiederum rief den Protest der Länderorte hervor. Ein Ausweg aus dem Konflikt wurde mit dem Stanser Verkommnis gefunden.