Widerstandsbewegung
Eine Widerstandsbewegung wird gemeinhin als eine Gruppe verstanden, die sich dem Kampf gegen eine fremde Besatzungsmacht oder ein in ihrem Sinne illegitimes Regime verschrieben hat. Angewandte Mittel reichen vom zivilen Ungehorsam, passiven Widerstand und Industriesabotage bis hin zu gewaltsamen Anschlägen. Die Unterscheidung vom Terrorismus ist oft nicht leicht zu treffen. Bekämpfte Regime bezeichnen Widerstandsbewegungen oft als Terrororganisationen, während die Bewegungen sich selbst als Widerstand bezeichnen und damit eine gewisse Legitimität für sich beanspruchen.
Die Frage, wann gegen ein Regime mit Fug und Recht Widerstand geleistet werden darf und sollte ist nicht einheitlich zu beantworten. Das deutsche Grundgesetz sieht zwar ein Widerstandsrecht vor: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung [der Bundesrepublik] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" (Art. 20, 4). Die reale Anwendbarkeit dieses Artikels wird von manchen jedoch angezweifelt.
Im Zweiten Weltkrieg formierten sich in zahlreichen Ländern, darunter auch in Deutschland selbst, Widerstandsbewegungen gegen den Nationalsozialismus und deutsche Besatzung.
Widerstandsbewegungen im 2. Weltkrieg:
- Armia Krajowa, Polnische Untergrundarmee
- Maquis oder Resistance, französischer Widerstand
- Deutscher Widerstand
- Norwegischer Widerstand
- Dänischer Widerstand
- Widerstand gegen den Nationalsozialismus