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Meineid

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Der Meineid ist ein Verbrechen gegen die Rechtspflege. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, die Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsentzug.

Der Meineid (§ 154 StGB) ist das vorsätzliche Schwören eines falschen Eides vor einem Gericht oder einer Eid abzunehmenden Stelle (Richter). Inzwischen ist auch der Meineid vor Untersuchungsausschüssen strafbar.

Generell ist jede Aussage vor Gericht zu beeiden, sodass der falsch aussagende Zeuge stets Gefahr läuft, in die Strafbarkeit des Meineides zu geraten. Grundsätzlich ist aber jede Falschaussage strafbar: sowohl die uneidliche als auch die fahrlässige Falschaussage.

Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der Falschaussage, sondern mit dem Schwören der Eidesformel.

Die Strafbarkeit begründet sich aus der Sicherheit und dem Vertrauen in die Rechtspflege.

Siehe auch: Eidesstattliche Versicherung