Lizenz
Allgemein bedeutet Lizenz eine Erlaubnis.
Speziell ist eine Lizenz das vertraglich oder gesetzlich zugesicherte Recht, ein Werk, welches dem Urheberrecht unterliegt oder eine Erfindung, für welche ein Patent gewährt wurde, zu nutzen.
Dies kann am Beispiel von Software verdeutlicht werden: Jede kommerzielle Anwendung ist an eine Lizenz (siehe auch Copyright) gebunden, die bestimmt, wie die Software vom Endkunden zu handhaben ist, d.h. beispielsweise, auf wie vielen Systemen die Software installiert werden darf oder inwieweit Kopien erstellt werden dürfen. Bei kommerzieller Software sind in der Regel nur Sicherheitskopien erlaubt.
Ein Sonderfall der Software-Lizenz stellt die GNU General Public License (GPL) dar. Sie stellt sicher, dass Software, die unter der GPL veröffentlicht wird, uneingeschränkt kopiert und weitergegeben werden kann, wenn bestimmte Auflagen, wie der Zugang zum Quellcode, erfüllt sind. Anders als oft behauptet gibt es keinerlei kommerzielle Einschränkungen. Die Software darf sogar verändert (verbessert, erweitert) werden. Wenn diese dann weitergegeben wird, muss die veränderte Software wiederum der GPL unterliegen (siehe Copyleft).
Einen weiteren Sonderfall stellt die Privatkopie dar: Sie beruht auf der gesetzlich gewährten Lizenz nach §53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zur Anfertigung von Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Siehe auch: Open Content, Patent, Lizensierung