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Reichstürkenhilfe

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Reichstürkenhilfe Im Grunde bedeutet das die Unterstützung für den Kaiser durch die Reichsstände des Heiligen Römisches Reich Deutscher Nation auf dessen Bitten hin zur Abwehr der türkischen Bedrohung. Das geschah entweder durch Geld oder durch Entsendung von Truppenkontingenten im Falle einer akuten Bedrohung der Reichsgrenzen. Zu diesem Zwecke wurde auch eine Türkensteuer erhoben, um die Türkenkriege zu finanzieren. Die enormen finanziellen Lasten für diese Abwehrmaßnahmen waren nicht anders zu tragen. Dabei kam es auch zur Unterstützung des Reiches für Staaten, außerhalb des Reiches lagen, jedoch durch ihre geographische Lage für das Reich eine Art "Pufferzone" bedeuteten. Dazu zählten u.a. Ungarn und die Walachei.

Seit dem Fall Konstantinopels im Jahre 1453 wurden die westwärts vorstoßenden türkischen Heere zu einer ständigen Bedrohung Europas und damit des Heiligen Römischen Reiches. Nahezu im gesamten 16. und 17. Jahrhundert war diese Bedrohung präsent. Die Reichstürkenhilfe stellte eine Reaktion auf diese Lage dar.

Seit der Niederlage der Türken vor Wien im Jahre 1683 in der Schlacht am Kahlenberg blieben diese zwar in Europa zunächst präsent, wurden im Laufe der folgenden beiden Jahrhunderte aber weitgehend verdrängt, unter anderem durch die russische Südexpansion.

siehe: Türkenkriege

Literatur

  • Wolfgang Steglich, Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V., in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972) S. 7-55.
  • Alfons Pausch, Türkensteuer im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Köln 1986.
  • Ascan Westermann, Die Türkenhilfe und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reichstag zu Regensburg 1532, Nendeln/Liechtenstein 1979 (Nachdruck der Ausgabe Heidelberg 1910).