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Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit

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Datei:Stonehenge Totalansicht.jpg
Stonehenge ist ein bedeutendes Kulturdenkmal und gehört zum Weltkulturerbe

Die UNESCO-Liste des Welterbes besteht aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe. Insgesamt umfasst sie 788 Denkmale in 134 Ländern (Stand 2004). Davon sind 611 Kulturdenkmale (K) und 154 Naturdenkmale (N), weitere 23 Denkmale gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an (K/N).

Die UN-Sonderorganisation unterstützt bei den auf der Liste geführten Objekten, deren Schutz und/oder die Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.

Grundlage dafür ist eine 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie ist 1975 in Kraft getreten. Um in die Liste aufgenommen zu werden, genügt das Vorhandensein mindestens eines von sechs definierten Merkmalen. Das schutzwürdige Objekt muss

  • von einzigartigem künstlerischen Wert sein.
  • starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche ausüben.
  • von großem Seltenheitswert oder Alter sein.
  • für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein.
  • für eine bestimmte Architekturepoche stehen.
  • bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.

Den Anstoß zum Übereinkommen gab zuvor der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten.

Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das UNESCO World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmale zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmale beraten.

In die Rote Liste des Welterbes (unten rot markiert: K, N, K/N) werden besonders gefährdete Objekte aufgenommen und zwar selbst dann, wenn der zuständige Unterzeichnerstaat keinen Antrag an die UNESCO stellt. Seit 2004 befinden sich 35 Denkmale auf dieser Liste. So ist beispielsweise der Kölner Dom im Juli 2004 auf die Rote Liste des Welterbes genommen worden, nachdem die Stadt Köln entschieden hatte, ihre Hochhauspolitik, die den Blick auf den Dom einschränkt, fortzusetzen.

Der Begriff des kulturellen Erbes (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der – von den USA nicht unterzeichneten – Haager Konvention vom 14. Mai 1954 kodifiziert:

"Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world"

Folgende Stätten sind in die Liste aufgenommen worden:

  • 2004 - K - Vall del Madriu Perafita-Clavor

Belarus (Weißrussland)

  • 1979 - K - Festungen und Schlösser der Kolonialzeit an der Volta-Mündung, in Accra, der Zentrral- und Westregion
  • 1980 - K - Traditionelle Bauwerke der Ashanti
Siehe auch Jerusalem

Korea, Republik (Südkorea)

  • 1995 - K - Luang Prabang mit Königspalast und buddhistischen Klöstern
  • 2001 - K - Tempelbezirk von Wat Phou und Kulturlandschaft Champasak
  • 1979 - K/N - Stadt Ohrid mit dem See und der Umgebung
  • 1990 - K - Sopienkathedrale und Höhlenkloster Lawra Petschersk in Kiew
  • 1998 - K - Altstadt von Lwiw