Zum Inhalt springen

Naturpark

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2003 um 22:14 Uhr durch Sansculotte (Diskussion | Beiträge) (ergänzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Naturpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.

In §27 des BNatSchG wird festgelegt, daß Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete. Sie sollen auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sein, eine große Arten- und Biotopenvielfalt aufweisen und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.

In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein.

Die zugrundeliegende Idee ist ein Schutz durch Nutzung, deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, daß beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiederlaufen. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.

Naturparke sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 2003 93 Naturparke (siehe Karte), die etwa 24% der Landesflächen einnehmen. Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften, und seltene Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen.

Neben dem Naturparken kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:

In der Schweiz wird das entsprechende Schutzreglement Geschützte Landschaft genannt.

Übersicht über Naturparke in Deutschland