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Kapitänleutnant

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Der Kapitänleutnant bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Hauptmann. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.

Siehe auch: Hauptleutedienstgrade bei der Bundeswehr