Zum Inhalt springen

Öffentlicher Raum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Dezember 2006 um 12:52 Uhr durch 88.17.251.249 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Öffentlicher Stadtraum
Ein Einkaufszentrum ist nur scheinbar ein Öffentlicher Raum

Unter öffentlichem Raum versteht man Orte, die für jeden frei und ohne Bezahlung zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen Straßen und öffentliche Plätze ebenso wie Gebäude, die frei zugänglich sind und meist dem Staat gehören. Auch große Teile der Natur können zum öffentlichen Raum gezählt werden. Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum (etwa Demonstrationen) unterliegen dem Versammlungsgesetz.

Gestaltung

Privatisierung

Zunehmend wird öffentlicher Raum privatisiert. Der Raum steht dann nicht mehr allen Menschen zur Verfügung, sondern nur denjenigen, denen es vom Besitzer erlaubt ist. Ein Einkaufszentrum stellt zum Beispiel nur scheinbar einen öffentlichen Raum dar, da Hausrecht und Entscheidungen über die Nutzung bei den Eigentümern, also im Privaten liegen. So werden zum Beispiel Obdachlose vertrieben. Der Raum erfüllt dann nur noch die (Profit-)Interessen des Besitzers.

Gegen diesen Trend gibt es ein Aktionsform mit dem Slogans Straßenrückeroberung oder englisch Reclaim the Streets. Ziel ist das gemeinschaftliche Aneignens des öffentlichen Raums.

Durch diese Entwicklung gibt es auch Bestrebungen, die daraus resultierenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufzuheben. Ein Urteil des BGH [1] weist allerdings die Klage gegen ein Hausverbot ab. Da gegen das Urteil noch Rechtsmittel eingelegt werden können ist der Ausgang des Verfahrens aber noch nicht vorhersagbar.

Stadtplanung

Mit der zunehmenden Einschränkung souveräner Städteplanung durch den Druck privater Investoren und Stadtentwicklern wird der öffentliche Raum als Steuerungsmittel der Städteplanung wiederentdeckt. Durch (verhältnismäßig geringe) Investitionen in den öffentlichen Raum und Gestaltung öffentlicher Plätze sollen Stadtviertel aufgewertet und private Bauflächen in ihrer Widmung beeinflusst werden. Der öffentliche Raum wird als Bindeglied privater Flächen gesehen. Beispiel: Das Projekt "Hannover schafft Platz" der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover [2]

Finanzierung

Zur Finanzierung von Bau und Wiederherstellung öffentlicher Räume werden auch immer mehr Public Private Partnerships propagiert, da vor allem die Pflege und der Unterhalt öffentlicher Räume im Zuge von Einsparungen der Städtehaushalte schwieriger wird.

Siehe auch

  • Eigentumsverhältnisse
    • Grundbesitz - der Besitz von Land
    • Allmende - ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum.
    • Bodenreform - eine Änderung der Eigentums- oder Nutzungsrechte an Grundstücken
  • Rechtsprechung

Quellen

  1. (Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05)
  2. http://www.bbs-hannover.de/seiten/oeffraum.htm