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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Die Kennzeichnung befindet sich auch auf Produkten in Österreich. Alles Spasten die den Dreck eingeführt haben!!!

Die USK ist Teil des Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e. V. in Berlin. Sie hat seit ihrer Gründung 1994 über 17.600 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft. Waren dies anfangs Empfehlungen, sind es seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes 2003 verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar abgedruckt sein müssen. Gemäß Jugendschutzgesetz darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist. Neben öffentlich zugänglichen Spielgeräten schließt dies insbesondere auch den Einzelhandel von Spielen ein, auch wenn diese für den Heimgebrauch vorgesehen sind. Die Spiele dürfen offen zum Verkauf ausgelegt und angeboten werden, sofern bei der Abwicklungs eines Kaufs das Alter des Käufers überprüft wird. Eine verschärfte Regelung gilt für Spiele ohne Jugendfreigabe: sie sind vom Versandhandel und vom Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel Verkaufsstand oder Kiosk) ausgeschlossen. Das Gesetz definiert den Begriff Versandhandel als ein Geschäft ohne persönlichen Kontakt, bei dem nicht sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt (§ 1 Abs. 4 JuSchG). Versandhändler, die eine Altersverifikation ihrer Kunden durchführen (beispielsweise per Postident-Verfahren), sind somit von dieser Regelung nicht erfasst.

Von den Einschränkungen gänzlich ausgeschlossen sind Spiele zu Informations-, Illustrations- oder Lehrzwecken, die als Info- oder Lehrprogramm gekennzeichnet sind, sofern sie „offensichtlich nicht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen“ (§ 14 Abs. 7 JuSchG). Im Zweifelsfall entscheidet die oberste Landesbehörde darüber und kann nach eigenem Ermessen Kennzeichnungen widerrufen.

Ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), die federführend für den Jugendschutz sind, wirkt in den Gutachtergremien der USK mit und erteilt auf dieser Grundlage die Altersfreigaben. Die Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben z.B. als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Jugendschutzbeauftragte Erfahrungen in der Kinder-/Jugendarbeit, sind am interaktiven Medium interessiert und weder in Hard- noch Softwareindustrie beschäftigt.

Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen. Dieses Verfahren führt zu einer von fünf Kennzeichnungen (siehe unten). Die USK hat auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die vorgelegte Software einen Straftatbestand erfüllt, den Krieg verherrlicht oder leidende Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigt (§15 Abs. 2 JuSchG). In solchen Fällen ist eine Indizierung des Spiels durch die BPjM wahrscheinlich. Es zeigt sich, dass der Handel fast nur noch Spiele mit einer USK-Kennzeichnung anbietet. Spiele ohne Kennzeichnung sind in der Regel in den Computer- und Konsolenspielabteilungen der Kaufhäusern nicht zu finden.

In vielen anderen west- und mitteleuropäischen Ländern wird mittlerweile das 2003 gemeinsam eingeführte Alterseinstufungssystem Pan-European Game Information genutzt.

Kennzeichnungen

Die Altersstufen sind in JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben.

Trivia

  • Anscheinend ist den Gründern der Initiative bei der Benennung ein erheblicher Lapsus (nämlich ein sogenanntes Deppenleerzeichen) unterlaufen, denn ohne Bindestrich geschrieben hat „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ nicht die beabsichtigte Bedeutung „Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware“ sondern „Unterhaltungssoftware namens Selbstkontrolle“.