Landgericht Aachen
Das Landgericht Aachen ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Aachen; der Gerichtsbezirk liegt im Westen Nordrhein-Westfalens.
Gerichtsgebäude


Das LG Aachen ist im historischen Gerichtsgebäude im Adalbertsteinweg 90 und einem Erweiterungsbau an der Kongreßstraße in Aachen untergebracht.
Derzeit wird für 78 Mio. Euro ein Erweiterungsbau (Justizzentrum) errichtet, in dem ab dem Jahr 2008 auch das Amtsgericht Aachen, die Staatsanwaltschaft Aachen, das Arbeitsgericht Aachen, das Sozialgericht Aachen und das Verwaltungsgericht Aachen untergebracht werden. Nach Bezug der Gebäude werden hier ca. 900 Justizbedienstete ihren Dienst versehen. Der von der Architektin Gesine Weinmiller (Weinmiller Architekten Berlin) entworfene Erweiterungsbau besteht aus drei Gebäuden (Saaltrakt und zwei Bürogebäude) und einem angeschlossenen Parkhaus mit ca. 400 Stellplätzen.
Geschichte
Das Landgericht Aachen existiert unter diesem Namen seit 1820. Bis zum Ersten Weltkrieg umfasste es die 16 Amtsgerichte zu Aachen, Aldenhoven (heute zu Jülich), Blankenheim (heute zu Gemünd), Düren, Erkelenz, Eschweiler, Eupen (heute zu Belgien), Geilenkirchen, Gemünd, Heinsberg, Jülich, Malmedy (heute zu Belgien), Montjoie (heute: Monschau), St. Vith (heute zu Belgien), Stolberg (heute zu Eschweiler) und Wegberg (heute zu Erkelenz).
Im Zuge der Reichsjustizgesetze nahm es 1879 das bis dahin in Aachen ansässige Handelsgericht auf, das fortan die im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorgesehene Kammer für Handelssachen bildete.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das dem Landgericht Aachen übergeordnete Gericht ist das Oberlandesgericht Köln; nachgeordnete Gerichte sind die Amtsgerichte in Aachen, Düren, Eschweiler, Heinsberg, Jülich, Monschau und Schleiden.