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Europakammer

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Wenn es um Fragen der Europäischen Union geht, kann der deutsche Bundesrat eine Europakammer bilden.[1] Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bildung einer Europakammer unter Artikel 52 Absatz 3a geregelt.[1] Die Aufgaben der Europakammer ergeben sich aus der Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der Europäischen Union, nach Artikel 23 Grundgesetz.[2][3] Das Verfahren zur Beschlussfassung entspricht der des Bundesrats. Das Umlaufverfahren ist auch zulässig.[2] Die Anzahl der Stimmen der Bundesländer bestimmt sich nach Artikel 51 Abs. 2,[1][4] d.h. jedes Bundesland ist mit mindestens einem Mitglied vertreten, höchstens mit der Gesamtzahl seiner Bundesrat-Mitglieder.[2] Was die Europakammer beschließt, gilt dann als Beschluss des Bundesrates.[1]

  • Was?
  • Wer?
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  • Trivia?

Quellen

Zum Testen BGBl. S. 1 Art. 145 BGBl. 2025 I Nr. 94

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Bundesrat Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland Leipziger Straße 3-410117 Berlin https://www.bundesrat.de/SharedDocs/glossarentry/DE/E/Europakammer.html Statt in einer Plenarsitzung können in der Europakammer nach Artikel 52 Absatz 3a Grundgesetz in Eilfällen oder bei zu wahrender Vertraulichkeit Beschlüsse zu Vorlagen aus Brüssel gefasst werden.

MT Die Konstitution (?) und Arbeit der Europakammer ist im Grundgesetz Artikel 52 Absatz 3a geregelt.

Aufgabenbereich ist in Eilfällen oder in besonders vertraulichen Fällen Beschlüsse zu fassen, die in Brüssel vorgelegt werden können.

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https://www.gesetze-im-internet.de/brgo_1966/__45d.html

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Mohrenstraße 37 10117 Berlin

Geschäftsordnung des Bundesrates § 45d Zuständigkeit der Europakammer (1) Die Europakammer ist in Eilfällen oder bei zu wahrender Vertraulichkeit nach Zuweisung eines Beratungsgegenstandes zuständig für die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union. (2) Ein Eilfall liegt vor, wenn die Beschlußfassung des Bundesrates im Hinblick auf den Beratungsstand in den Gremien der Europäischen Union keinen Aufschub bis zur nächsten bereits einberufenen Sitzung des Bundesrates duldet. (3) Ein Fall, in dem die Vertraulichkeit zu wahren ist, kann insbesondere vorliegen, wenn 1. dies in einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union vorgesehen ist; 2. die Bundesregierung die vertrauliche Behandlung des Beratungsgegenstandes für erforderlich erklärt; 3. ein Land oder ein Ausschuß die vertrauliche Behandlung eines Beratungsgegenstandes anregen. (4) Stellt der Präsident fest, daß die Zuständigkeit der Europakammer gegeben ist, weist er dieser den betreffenden Beratungsgegenstand zu, wenn er nicht den Bundesrat einberuft. Der Präsident kann den Direktor damit beauftragen, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union Beratungsgegenstände der Europakammer zuzuweisen. (5) Die Zuweisung eines Beratungsgegenstandes an die Europakammer steht bis zu deren Beschlußfassung der Beratung in den Ausschüssen und der Verhandlung und Beschlußfassung durch den Bundesrat nicht entgegen.

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https://dip.bundestag.de/drucksache/wahl-der-vorsitzenden-und-der-stellvertretenden-vorsitzenden-der-europakammer/276620

Drucksache Nr. 461/24 Herausgeber: Bundesrat Datum: 18.10.2024 Urheber: Bundesrat

Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer (Wahl des Präsidiums BR) Berlin, Freitag, den 18. Oktober 2024 https://dserver.bundestag.de/brp/1048.pdf#P.380

TOP 2. Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – (Drucksache 461/24) Seite: 380 Beschluss: Es werden gewählt: die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h - l i n g e r , zur Vorsitzenden, Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a - c h i m (Bremen) zu stellvertretenden Vorsitzenden

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MT




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https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=138609,48

§ 45b GO BR Geschäftsordnung des Bundesrates Bundesrecht IVa. – Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Titel: Geschäftsordnung des Bundesrates Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GO BR Gliederungs-Nr.: 1102-1 Normtyp: Geschäftsordnung § 45b GO BR – Europakammer (1) Der Bundesrat bildet eine Europakammer, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten. (2) 1Jedes Land entsendet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des Bundesrates als Mitglied in die Europakammer. 2Seine weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates sind stellvertretende Mitglieder der Europakammer. (3) 1Die Regierungen der Länder teilen dem Präsidenten den Zeitpunkt der Bestellung und Abberufung des Mitgliedes der Europakammer schriftlich mit. 2Die Mitteilung wird der Europakammer bekannt gegeben.

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https://books.google.de/books?id=kNudCgAAQBAJ&pg=PA346&dq=Europakammer&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&ved=2ahUKEwiC65OHupmNAxV72AIHHazSM-UQ6AF6BAgKEAM#v=onepage&q=Europakammer&f=false

ENTSTEHUNG BUch: Deutsches Regierungssystem Raban Graf von Westphalen Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 06.02.2015 - 735 Seiten

S. 346 ... Europakammer im Jahr 1988 Rechnung getragen . Sie ist einge- richtet worden , um flexibler und eingehender auf die Besonderheiten der Vorla- gen der Europäischen Union eingehen zu können . Nach der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ...

Screenshot von der Textpassage gemacht

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https://books.google.de/books?id=fWJbT-71tVoC&pg=PA155&dq=Europakammer&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&ved=2ahUKEwiC65OHupmNAxV72AIHHazSM-UQuwV6BAgMEAk#v=onepage&q=Europakammer&f=false

Grundbegriffe des Staatsrechts: Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge Ute Mager, Ingo von Münch W. Kohlhammer Verlag, 2009 - 413 Seiten

Absatz 250 auf S. 155 + 156 Screenshots von der Textpassage gemacht

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Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge Stefan Korioth, Michael W. Müller Kohlhammer Verlag, 09.10.2024 - 408 Seiten

https://books.google.de/books?id=_x8pEQAAQBAJ&pg=PA220&dq=Europakammer&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&ved=2ahUKEwiC65OHupmNAxV72AIHHazSM-UQuwV6BAgFEAk#v=onepage&q&f=false

Seite 220, Absatz 637, 638

Screenshot von der Textpassage gemacht

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HIER WEITER https://www.google.com/search?newwindow=1&sca_esv=da90004b334600eb&rlz=1C1ONGR_deDE1026DE1026&sxsrf=AHTn8zo3VE2uvW9pCxp5kgwwy0mbnMWSog:1746898935797&q=Europakammer&udm=36&source=lnms&fbs=ABzOT_DDfJxgmsKFIwrWKcoyw2Rf7ED7CYyDAoRz3agYVnoe8UVw8adpCRzSzq6xx654mB8mNTIWb56HY7xAvGUxGfNr25nIvl83zJrcrVqTRJqHLJm6Y2AvxiqK6VfM5zkCVJv29XVg_5XOMw8DhgdpKm8QrxrZnzEVFEYjRyW-3r0CudR-fQC6Ntxt5BZOITw0beLylh6p&sa=X&ved=2ahUKEwjJh5vUuZmNAxWo2AIHHQUrNTs4ChDSlAl6BAgNEAE&biw=1371&bih=624&dpr=1.39


Verlinken

  1. a b c d Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 52
  2. a b c Helge Sodan: Interpretation des Gesetzestextes Art. 52. In: grundgesetz-fuer-jeden.de. Verlag C. H. Beck oHG, abgerufen am 17. Mai 2025.
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 23
  4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 51