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Abschlusserklärung

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Ein Abschlussschreiben oder eine Abschlusserklärung dient dazu, eine engültige Erledigung eines Rechtsstreits herbeizuführen, wenn eine einstweilige Verfügung (eV) ergangen ist- Gegen diese kann nämlich Widerspruch erhoben werden. Außerdem verjährt das Recht aus der einstweiligen Verfügung nach sechs Monaten.

Die Abschlusserklärung dient somit dazu das Hauptsacheverfahren (Klage) zu vermeiden (Kostenrisiko) und auf schnelle und billige Weise eine endgültige Klärung herbeizuführen.

Derjenige, der durch die einstweilige Verfügung verpflichtet ist, muss auch die Rechtsanwaltskosten für die Aufforderung, eine Abschlusserklärung abzugeben, tragen. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Aufforderung darf aber frühestens einen Monat nach Erlass der einstweiligen Verfügung ergehen, damit der Unterlegene genug Zeit hat, die Erklärung von sich aus abzugeben.