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Exekutive

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Die Exekutive (auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).

Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann gesetzgeberische Befugnisse wahrnehmen, z.B. mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern basieren vielmehr auf bestehenden Gesetzen.

Zur Exekutive gehören auch die Vollzugsorgane, wie Polizei und Finanzamt.