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Depth of Modulation

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Als Depth of Modulation (DOM, dt. Modulationsgrad oder Modulationstiefe) bezeichnet bei Amplitudenmodulation die maximale Modulationstiefe in Prozent einer oder beider Seitenbänder eines amplitudenmodulierten Signales bezogen auf den maximal möglichen Modulationsgrad von 100 %, bei der die Modulationssignale noch unverzerrt auf den Träger aufmoduliert werden können. Der Modulationsgrad kann auch als m angegeben werden, wobei M = 1 einem Modulationsgrad von 100 % entspricht.

Bei Flugsicherungsnavigationsanlagen wird, anders als bei Amplitudenmodulation mit Sprach- oder Musik-Signalen, der maximale Modulationsgrad nicht für alle Signale angeben, sondern von ICAO in ICAO Annex 10 Volume I gesondert definiert, z. B. bei ILS-LocaLiZer-(ILS-LLZ)-Sendern wird der maximale Modulationsgrad für alle Signale gesondert definiert, um Störungen zu minimieren, dies sind bei ILS-LLZ:

Jeweils ein 90-Hz- und ein 150-Hz-Ton des CSB- (en. Carrier-Side-Band) und CSO (Carrier-Sideband-Only), wobei für den 90-Hz- und den 150-Hz-Ton ein Modulationsgrad zwischen m = 0,18 und m = 0,22 (entspricht 18 % und 22 % Modulationsgrad) festgelegt wurde.[1]NNr. 3.1.3.5.2

Die Identification (Id, dt. Kennung aus bis zu 4 Buchstaben, die im Morsecode auf 1020 Hz ein/ausgetastet werden) mit einem Modulationsgrad zwischen m = 0,05 und m = 0,15 (entspricht 5 % und 15 % Modulationsgrad).[1]Nr. 3.2.1.9

Der optionale Vioce-Channel (dt. Sprach-Kanal), wobei der Frequenzgang auf 300 Hz bis 3000 Hz begrenzt ist und der Modulationsgrad nicht m = 0,5 (entspricht 50 % Modulationsgrad) überschreiten darf. [1]NNr. 3.1.3.8

Die separate Definition der einzelnen Modulationsgrade ermöglicht den störungsfreien Empfang des 90-Hz- und des 150-Hz-Tons des ILS-LLZ Empfängers an Bord eines Luftfahrzeuges, damit die DDM (en. Difference in Depth of Modulation) zwischen beiden Tönen zur Anzeige des zu fliegenden Kurses ausgewertet werden kann.

Einzelnachweise

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  1. a b c ICAO, International Standards and Recommended Practices, Annex 10, Aeronautical Telecommunications, Vol. I, Edition 8, Amendment 93, Radio Navigation Aids. Juli 2023. (icao.int).