Volksschule
Deutschland
Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk verbunden. In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis ca. 1968 eine Schulform, in der man in der Regel nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb.
Nach der Bildungsreform um 1968 wurden die Volksschulen aufgelöst, an ihre Stelle trat die vierjährige Grundschule (Primarstufe). Anschließend müssen die Schüler nach dieser "Grundschulzeit" eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I besuchen. Die neu gebildeten Hauptschulen als Nachfolgeeinrichtung der Volksschule oder (wie vor 1968 auch schon) andere weiterführende Schulen bieten seit diesem Zeitpunkt diese Möglichkeit an.
Historische Grundlagen
Als Begründer des Volksschulwesens in Deutschland gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1683-1740). 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, dass Kinder vom fünften bis zum zwölften Lebensjahr in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden. Friedrich II. von Preußen (1712-1786) reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im "Königlich-Preußischen-General-Landschul-Reglement" vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.
Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters ebenso wie Küster- und Sonntagsschulen der Reformation bildeten die Vorstufe der Volksschule. Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt.
Die Schulaufsicht unterstand zu dieser Zeit der Kirche, die sie in der Person des Pfarrers als Schulinspektor wahrnahm.
Volksschule im 19. Jahrhundert
Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für Alle eingeführt: Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation.
Die Finanzierung lag bei den Gemeinden und dem Staat. Die Schulaufsicht hatten bis 1870 die Kirchen.
Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderts so aus: 12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Relegion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchlieder.
Die Lehrerausbildung erfolgte durch neu gegründete Lehrerseminare. Die Bezahlung war sehr gering und führte zu großer Unzufriedenheit unter den Lehrern.
Österreich
In Österreich ist die vierjährige Volksschule Schule, die von jedem im Rahmen der Unterrichtspflicht besucht werden kann und auch in den meisten Fällen wird. Der Hausunterricht ist in Österreich eher nur die Ausnahme.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, besteht bei kleineren Schulen meist in ländlichen Gebieten auch die Möglichkeit von Schulstufenzusammenlegungen, so dass mehrere Schulstufen von einem Lehrer gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden können. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind der Religionsunterricht, Werkerziehung und ein eventueller Fremdsprachenunterricht. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In anderen Schulen mit einem starken Ausländeranteil, werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
Historisch war die Volksschule über alle damals acht Schulstufen, so wurde sie schrittweise nach dem Zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Stufen reduziert, sodass nach der vierten Schulstufe die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums besteht.
Neben den großteils öffentlichen Schulen gibt es zahlreiche Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Viele dieser Privatschulen wird von kirchlichen Institutionen geführt.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes, während die Schulerhalter die Gemeinden sind. Sind mehrere Gemeinden betroffen so können sich zu einer Schulgemeinde zusammenschließen. Besucht ein Kind eine Schule außerhalb dieser Schulgemeinde, so braucht es eine Genehmigung der Gemeinde, da die Wohnsitzgemeinde auch an die andere Gemeinde Schulgeld bezahlen muss. In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen ist es manchmal schwer solche Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
Siehe auch: Schultypen in Österreich