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Sippenhaftung

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Die Sippenhaftung (im allgemeinen Sprachgebrauch/umgangssprachlich: Sippenhaft) ist eine Bezeichnung aus dem altdeutschen Recht für das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Bußen und Wergeld ihrer Angehörigen. Grundlage dieses Systems war, dass auch schwerste Straftaten sich durch eine Bußzahlung regulieren ließen, die an die Sippe des Geschädigten oder Getöteten zu leisten war. Mit dem Aufkommen seiner Sippe für den (pekuniären) Schaden war der Fall erledigt.

Zeit des Nationalsozialismus

In späterer Zeit bekam die Bezeichnung eine neue Bedeutung: Gemeint war nunmehr die Bestrafung eines Menschen (Verwandten, Ehepartners) für die Straftat eines anderen "Sippenangehörigen". Diese Art der Haft (oder besser Inhaftnahme) wurde in totalitären Herrschaftssystemen wie zum Beispiel während der Zeit des Nationalsozialismus als Terrormaßnahme gegen politische Gegner (und ihre Familien) angewandt.

Nach dem Attentat des 20. Juli 1944 wurden die Familien der verantwortlichen Widerstandskämpfer (z. B. Frauen und Kinder von Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Wessel Freytag von Loringhoven in Sippenhaft genommen.

Ein weiteres Beispiel dafür bietet der Fall des Gustloff-Attentäters David Frankfurter, dessen Vater, Oberrabbiner Dr. Moritz Frankfurter, nach dem Einmarsch in Jugoslawien am 6. April 1941 von der SS gefangen genommen und öffentlich gefoltert wurde.

In der DDR

Auch in der DDR gab es gravierende Beispiele von Sippenhaft. So wurde die gesamte Familie (Ehefrau, drei halbwüchsige Kinder und Schwiegermutter) des 1953 als angeblicher Spion und "Westagent" zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilten DDR-Aussenministers Georg Dertinger (Ost-CDU) ebenfalls verhaftet und mit mehrjährigen Haftstrafen belegt.

In nichtwestlichen Kulturen, wie beispielsweise in Japan bis Mitte des 19. Jahrhunderts, wurde die Sippenhaftung zum Teil als etwas völlig Normales angesehen und auch von nicht totalitären Regierungen allgemein praktiziert.

Siehe auch

Literatur