Hexenverfolgung
Als Hexenverfolgung oder Hexenprozesse bezeichnet wird ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei in der frühen Neuzeit, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und in vielen Verdächtigungen, Denunziationen, offiziellen Massenprozessen und Hinrichtungen führte.
Die Hexenverfolgung fand hauptsächlich zwischen 1500 und 1700 statt, mit einem Schwerpunkt etwa in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Die Verfolgung von zu Hexen erklärten Frauen und Männern forderte mehr als die 100.000 Todesopfer. Ein großer Teil der Bevölkerung wie auch ein Teil des Klerus (u.a. Friedrich Spee), der die Hexenjagd aus christlichen Motiven ablehnte, wurde im Hexenhammer zu Häretikern erklärt und mithin der Verfolgung preisgegeben (Hairesis maxima est opera maleficarum non credere).
Die Hexenverfolgung war jedoch nicht allein die Sache der Inquisition oder gar nur der katholischen Kirche. Die evangelischen Kirchen verfolgten die Andersgläubigen und Abweichler mit der gleichen Inbrunst und ähnlichen Mitteln, die Zahl der Opfer wurde nach der Reformation nicht etwa geringer, erst im Zuge der Aufklärung erloschen nach und nach auch die Scheiterhaufen.
Im Vatikan geht man heute davon aus, dass die Bulle gegen die Hexerei mehr als 300.000 Menschen das Leben kostete, davon etwa 85 Prozent Frauen. Insgesamt sollen etwa drei Millionen Menschen vor die Inquisitoren gestellt worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde verbrannt.
Auch in nichtchristlichen Religionen bzw. erst in jüngerer Zeit christianisierten Regionen kommt es immer wieder zu Hexenverfolgungen. So sind im Moment insbesondere die Fälle der sog. "Kinderhexen" im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt.