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Bernhard V. (Paderborn)

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Bernhard V. zur Lippe († vor 1365) war Bischof von Paderborn, er gilt als der Schöpfer des mittelalterlichen Territoriums des Bistums Paderborn, dem nachmaligen Fürstbistum Paderborn.

Bernhard entstammte dem Hause Lippe. Seine Eltern waren Simon I. von Lippe und Adelheid von Waldeck, Tochter von Graf Heinrich von Waldeck. Seine von territorialer Stärke geprägte Politik spiegelte sich auch darin wieder, dass er als erster Bischof nicht mehr als Bischof siegelte, sondern als Mitglied der Familie zur Lippe. 1305 wurde Bernhard zum Domprobst von Paderborn bestellt. Anschließend wurde er zum Tutor und Defensor der weltlichen Herrschaft des Bischofs von Paderborn bestellt und stand damit faktisch den amtierenden Bischöfen Günther (1307-1310) und Dietrich II. (1310-1321) vor. 1321-1341 trat er das Bischofsamt selbst an.

Die sich ausprägende ständische Mitsprache bei der weltlichen Herrschaft über das Hochstift verlieh ihm eine starke Position. Entsprechend wurde ihm 1309 ein ständischer Rat beigegeben, zusammengesetzt aus je vier Domherren und Ministerialen und je zwei Bürgern aus den Städten Paderborn und Warburg. Bernhard verpflichtete sich zur Achtung der Richtlinien des ständischen Rates. Das festgelegte landesrechtliche Zusammenspiel zwischen Domkapitel, Landesadel und Städten führte zu Verfassungsgesetzen, die das Territorium lange Zeit prägen sollten. Bernhard festigte die Landesherrschaft insbesondere durch eine Förderung der Städte im Hochstift. Paderborn wurde zu einem der städtereichsten Territorien in Westfalen. Durch den Kauf des größeren Teiles der Stadt Brakel und gründete die Stadt Dringenberg und die Stadt Peckelsheim. Bernhard stärkte durch finanzielle Zuwendungen auch das Kloster Marienmünster, die Minderstadt Vörden und Bredenborn bzw. die Stadt Beverungen.

Bernhard finanzierte seine Maßnahmen nicht nur aus Steueraufkommen, sondern auch aus privatem Besitz. Die seit der Ernährungskrise 1316/17 auch mit den erhöhten Finanzaufwendunge einhergehende wirtschaftliche Krise machte es für den Bischof Bernhard 1326 nötig, mit dem Adel und dem Domkapitel das Privilegium Bernhardi fest zu legen. Es bildete einen Herrschaftsvertrag des Bischofs mit den Ständen. Für Geldzahlungen verpflichtete sich der Bischof zu Steuerprivilegien bei grundsätzlichem Versprechen der Stände zur Hilfeleistung.

VorgängerAmtNachfolger
Dietrich II. von ItterBischof von Paderborn
1321-1341
Balduin von Steinfurt