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Verkehrsanwalt

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In der Rechtswissenschaft ist der Begriff des Verkehrsanwalts gänzlich anders definiert, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen und wird von dieser in erster Linie mit einem, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung gebracht.

Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt.

Mit dem Begriff "Verkehrsanwalt" ist nicht, wie gemeinhin vielfach angenommen, ein Spezialist in Sachen Verkehrsrecht gemeint, sondern es handelt sich vielmehr um einen zwischengeschalteten Rechtsanwalt, der in allen spezialisierten Fachbereichen des Rechts vermittelnd zwischen Dritten, tätig sein kann.