Kredit
Ein Kredit (ital. credo "ich vertraue", "ich glaube") ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine zeitliche Verzögerung von Bezahlung und erzeugt gleichzeitig eine Schuld und ein Guthaben. Die Schuld des Kreditwerbers entspricht dem Guthaben (der Forderung) des Kreditgebers.
Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld, Währung) ausgedrückt. Zu einem Kreditvertrag gehören folgende Details:
- Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
- Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
- Sicherstellung für den Kreditgeber
Arten von Krediten
Man unterscheidet im Wirtschaftsleben unter anderem folgende Kreditarten:
- nach der Laufzeit
- kurzfristige (z.B. Lombardkredit)
- mittelfristige
- langfristige Kredite
- nach der Besicherung
- ungesicherte (Blankokredit)
- gesicherte Kredite (z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit)
- nach der Höhe
- Privatdarlehen
- Großkredit
- Millionenkredit
- nach der Art der Bereitstellung
- Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
- Warenkredit
- Kreditleihe (z.B. Akzeptkredit)
- nach der Verwendung
- Konsumkredit (z.B. Ratenkredit, Bausparkredit)
- Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
- nach dem Kreditgebern
- Bankkredit
- Lieferantenkredit
- Arbeitgeberdarlehen
- Verwandtendarlehen
- Staatskredit
Streng genommen ist auch das kurzfristige private Geldborgen ein Kredit, der aber nur mündlich vereinbart ist. Auch der Überziehungsrahmen bei einem Gehaltskonto hat rechtlich eine ähnliche Basis, ist aber eine der teuersten Kreditformen.
Sicherstellung des Kredits
Der Krediterwerber nimmt den Kredit im allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen oder Bauwerke,
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns,
- Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Privatkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen der Ehepartner) und eine Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen,
wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten - z.B. für eine Aktiengesellschaft - ist vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit zu befassen.
Kreditzinsen
Bei der laufenden (manchmal auch "endfälligen") Rückzahlung eines Kredits wird für gewöhnlich mehr Geld verlangt, als ursprünglich als Guthaben ausgegeben wurde. Diese Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per anno ("% p.a.") angegeben.
Es gibt aber auch zinsfreie Darlehen - vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Komunen können auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem
- nach der Laufzeit des Kredits (einige Monate bis über 20 Jahre), wobei die tatsächliche Konditionsbefristung, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditwerbers und seinen Sicherstellungen,
- nach dem momentanen Eckzinssatz oder seiner Prognose in die Zukunft. Dies wirkt sich bei der Refinanzierung der Kreditgeber über den Geld- oder Kapitalmarktsatz aus.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und manchmal
- von den geplanten Vorhaben, für die der Kredit verwendet werden soll.
Anmerkungen
- Der Kredit selbst ist kein Zahlungsmittel an sich.
- Für manche rechtliche Fragen - z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten, Konkurs und ähnlichem, gibt es Kreditschutz-Verbände.
Weblinks
- http://www.destatis.de/themen/d/thm_geld.htm - Statistisches Bundesamt mit Zahlen zur Banken- und Kreditbranche
- http://www.kfw.de/DE/Research/PDF/Basel2_Friedberg.pdf - Infos zu Basel II (bestimmt künftig Kreditvergabe an Unternehmen)
- http://www.kredit-magazin.com/kredit-gesetze.htm - gesetzliche Grundlagen zu Krediten und zur Kreditvergabe
- http://www.oikocredit.org/main/de/doc.phtml Oikocredit - Internationale Genossenschaft zur Vergabe von Krediten an Projekte in der "Dritten Welt"´
Siehe auch: Kontokorrentkredit, Betriebswirtschaftslehre, Fremdkapital, Internationaler Währungsfonds, Investition, Verschuldung, Währung, Volkswirtschaftslehre, Welthandel, Klumpenrisiko