De-facto-Regime
Stabilisiertes De-facto-Regime (Mehrzahl siehe Regime) ist ein von der UNO und deren Mitgliedsländern verwendeter Begriff, mit dem sie im Völkerrecht diejenigen Gebilde bezeichnen, welche alle Merkmale eines Staates (laut Konvention von Montevideo: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) aufweisen und somit eigentlich vollwertige Staaten sind, jedoch aus überwiegend politischen Gründen von der UNO bzw. den meisten UNO-Staaten nicht de jure als Staat anerkannt werden.
Da laut UN-Charta die UN normalerweise nicht berechtigt ist, sich in innerstaatliche Angelegenheiten eines ihrer Mitglieder einzumischen, würde die Charta verletzt, wenn sie z. B. das vom UN-Mitglied Somalia losgelöste Somaliland als Staat ansähe, wenn nicht vorher Somalia dem zugestimmt hat.
Obwohl die UN-Sicht für die Staatlichkeit völkerrechtlich laut Konvention von Montevideo zwar theoretisch irrelevant ist, so führt de facto die Nichtanerkennung durch die UNO dazu, dass im Außenverhältnis der Handlungsspielraum in Bezug zu UNO-Staaten stark eingeschränkt ist.
Diskussion
Es ist zu beachten, dass dieser Begriff die Sicht der UNO bzw. von deren Mitgliedern darstellt und somit politisch gefärbt ist. Diese Ansicht stellt jedoch angesichts der heutigen fast universellen Vertretung allgemein anerkannter Staaten in der UNO einen wichtigen Hinweis, aber keinen definitiven Nachweis dar, ob die oben genannten drei Kriterien an die Staatlichkeit nach Vertrag von Montevideo im konkreten Fall erfüllt sind. Auch ein anerkanntermaßen staatliches Völkerrechtssubjekt kann auf eigenen Wunsch (z.B. lange Zeit die Schweiz) oder aus politischen Gründen (z.B. Nord- und Südkorea) nicht in der UNO als Vollmitglied vertreten sein. Umgekehrt erfüllen aber alle Vollmitglieder der UNO die Montevideo-Kriterien. Diejenigen, welche von der UN als stabilisiertes De-Facto-Regime angesehen werden, lehnen diese Bezeichnung meist als diskriminierend ab. Stattdessen wünschen sie ebenfalls als vollwertiges Völkerrechtssubjekt anerkannt zu werden.
Die UNO sieht nur solche Fälle als stabilisierte De-facto-Regime an, die ähnlich ihrer Mitglieder als Staat agieren. Demnach zählen besetzte Länder mangels Territorium und der dort effektiv ausübbaren Staatsgewalt nicht dazu.
Gegenmaßnahmen der sog. Stabilisierten De-facto-Regime
Weil es laut UNO de jure nur gleichrangige Völkerrechtssubjekte gibt, gründeten einige der zu „Staaten 2. Klasse“ deklarierten Länder (sowie nicht UNO-anerkannte Völker/Nationen) ihre eigene internationale Organisation, welche aufgrund der Gründung durch souveräne Staaten eine Miniversion der UNO darstellt, von dieser und ihren Mitgliedern aber nicht als gleichrangig anerkannt wird. Sie nennt sich UNPO, hat ihren Hauptsitz in Den Haag und ihre Mitglieder beanspruchen, über 100 Millionen Menschen zu repräsentieren.
Beispiele
Beispiele für stabilisierte De-facto-Regime laut UNO-Sicht sind:
- Abchasien
- Südossetien
- Transnistrien
- Türkische Republik Nordzypern
- Somaliland
- Republik China (Taiwan)
- Republik Bergkarabach
„Umstrittener Staat“ ist ein Begriff, der sich sowohl auf okkupierte/annektierte Länder (z. B. Tibet, Demokratische Arabische Republik Sahara) als auch auf (seitens der UNO teils nicht anerkannte) Nicht-UN-Mitgliedsstaaten bezieht (siehe Republik China, Somaliland).