Deutschland (Begriffsklärung)
Deutschland bezeichnet laut "Großes Universallexikon" (Corvius Verlag Berlin, 1975) ein Land Europas, das weder sprachlich noch geographisch feste Grenzen besitzt. Dieses sei Folge der deutschen Geschichte. Es ist das "Land der muttersprachlich deutschsprechenden Menschen" (gekennzeichnet durch die nieder- und hochdeutschen Mundarten) in Mitteleuropa, das nie zu einer wirklichen politischen Einheit gefunden hat, sondern immer in verschiedenen Staaten und Regionen aufgeteilt war.
Heute wird mit "Deutschland" umrissen:
- das "Land der Deutschen" (gekennzeichnet durch die deutschen Mundarten)
- ein hoheitliches Territorium in seiner wechselvollen Geschichte, siehe Geschichte Deutschlands
- sog. Ostfrankenreich, (Im Verlauf des 10. Jahrhunderts kam der Name "Reich der Deutschen" auf, der sich im 11. Jahrhundert durchsetzte.)
- Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ("HRR")
- Deutscher Bund (inkl. dem Großteil von Preußen und Österreich ohne Ungarn)
- Deutsches Reich
- Das sog. "zweite" Kaiserreich (von 1871 - 1918, kleindeutsches Kaiserreich, siehe auch Bundesstaaten des Deutschen Reichs)
- sog. Weimarer Republik (Deutsches Reich von 1919 - 1933)
- sog. Drittes Reich (Deutsches Reich und Großdeutsches Reich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 - 1945)
- die offizielle Kurzform für den nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Staat Bundesrepublik Deutschland.
- sog. Bonner Republik bis 1990, BR Dt., "Westdeutschland", ehem. Trizone) bis zur Vereinigung mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, "Ostdeutschland", ehem. Ostzone bzw. Sowjetische Besatzungszone (SBZ) )
- Laut dem so genannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" zur Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnet Deutschland das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland und das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag anerkennt Deutschland diese Grenzen als endgültig an.
- den Namen eines großen Passagierschiffes, siehe Deutschland (Schiff)
- den Namen eines Schulschiffes der Bundesmarine, siehe Deutschland (Schulschiff)
Anmerkung: Das so genannte "Dritte Reich" endete mit der Kapitulation 1945, aber das "Deutsche Reich" als solches blieb bestehen: Mit der Niederlegung kapitulierten die Streitkräfte des Reiches, aber nicht die Reichsregierung. Diese blieb vom 9. Mai 1945 unter dem geschäftsführenden Reichspräsidenten Großadmiral Karl Dönitz in Flensburg weiterhin bestehen und war bis zu dessen völkerrechtswidrigen Verhaftung am 23. Mai 1945 durch die Besatzungsmächte völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik und DDR wurden erst 1949 eingerichtet. In der Besatzungszeit dazwischen gab es keinen eigenständigen deutschen Staat mit der Ausnahme einer kurzen Episode in Schwarzenberg (Erzgebirge), wo für wenige Wochen eine Art "Frei-Staat" bestand. Während die Regierung der DDR ab 1974 das Deutsche Reich als untergegangen ansah, so blieb die bundesdeutsche Regierung der Ansicht, dass das Reich noch weiter bestehen und als Folge des Fehlens einer gesamtdeutschen Regierung lediglich nur handlungsunfähig sein würde - BRD und DDR seien demnach weiterhin Teile des Deutschen Reiches.
Nach 1990 setzt sich nun amtlich die Auffassung durch, dass das "Deutsche Reich" und die "Bundesrepublik Deutschland" nun auch gebietsmäßig identisch seien.