Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Räumen mit optisch-elektronischen Einrichtungen.
Herkömmliche Videoüberwachung besteht in der Regel aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor, optional erlauben die Systeme häufig auch eine Aufzeichnung der Bilder auf Videoband.
Moderne Systeme bestehen aus IP-Kameras die an einem Computer via Netzwerk per TCP/IP angebunden werden. Der Computer übernimmt die Funktion der Aufzeichnung. Zum Betrieb einer Videoüberwachungsanlage ist der Einsatz einer Videoüberwachungssoftware notwendig, die häufig weitergehende Funktionen wie beispielsweise Bewegungserkennung ermöglicht.
Rechtliche Situation in Deutschland
Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.
Private Videoüberwachung wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstösse gegen diesen Paragraphen sind bussgeldbewährt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bussgeld definiert ist.
Das BDSG ist ein Auffanggesetz, d.h. dass Regelungen aus dem BDSG nur greifen, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben.
Der Bundesgrenzschutz (BGS) darf nach dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) Videoüberwachung nutzen.
- [1] BDSG § 6b
- [2] hib-Meldung 061/2002, Keine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht für Videoüberwachung durch BGS Stand: 07.03.2002
Videoüberwachung durch staatliche Institutionen
Es folgen Kurzinformationen zu Öffentlichen Orten, die durch Polizei oder sonstige staatliche Stellen videoüberwacht werden beziehungsweise zu denen Überwachungsideen vorhanden sind.
Von September bis zum 21. Dezember 2001 wurde der Bahnhofsplatz überwacht, um gegen Drogenkriminalität vorzugehen. Gerhard Lang, Polizeioberrat in Böblingen stellt Verdrängung der Drogenkriminalität in Nachbarbereiche fest. Quelle: Leon Hempel in Telepolis (15. Januar 2003)
Seit Juli 2002 wird die "Sülmer City" durch zwei Kameras 24/7 gefilmt. Videodaten werden in das Polizeirevier Heilbronn übertragen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 140.000 Euro. Die Kameras sind in einer Höhe von jeweils 3,50 Meter an der Südseite des K3-Gebäudes, westlich des Haupteingangs von der Sülmerstraße und an einem Masten an der Westseite der Sülmerstraße angebracht. Quelle: PM vom Innenministerium Baden-Württemberg (8. Juli 2002)
Seit dem 26. Juli 2001 werden der Paradeplatz mit drei Kameras und Marktplatz, Neckartor und Kurpfalzkreisel mit jeweils einer Kamera gefilmt, da sie als Kriminalitätsschwerpunkte gelten. Quelle Nach einem Zwischenbericht der Polizei für das Innenmenisterium (etwa Dezember 2002) haben sich die registrierten Vorkommen lediglich stabilisiert. Ebenfalls wurden Verdrängungseffekte bei "alkoholisierten Cliquen" bemerkt. Quelle
Seit etwa Anfang 2002 wird der Rotebühlplatz durch die Polizei gefilmt. Dort wurden ebenfalls Verdrängungseffekte festgestellt. Handel und Konsum illegaler Drogen [hätten] am nahe gelegenen Charlottenplatz und in der oberen Königstraße zugenommen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 420.000 Euro, die von Land und Stadt bezahlt werden. Quelle
Das Rutenfest auf dem "Grünen Platz" wird 2004 von der Polizei gefilmt, um Ausschreitungen durch (alkoholisierte) Jugendliche zu verhindern. Quelle: Südkurier, 23. Juli 2004
Auf Betreiben der örtlichen Polizei sollte 2004 auch beim Biberacher Schützenfest Videoüberwachung eingesetzt werden. Die lokale Website Weberbeg.de schaltete den Datenschutzbeauftragten des Landes ein. Trotz seiner Warnung, es bestünde keine rechtliche Grundlage für die geplante Überwachung und die Polizei hätte, setzte sie die Kameras ein, eine formale Beanstandung - seine stärkste Sanktion - zu erwarten, wollte die Polizei die Überwachung wie geplant durchführen. In einer Eilentscheidung gab die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einem Redakteur von Weberberg.de einen Tag vor Beginn des Festes Recht, der gegen die Überwachung geklagt hatte. Eine Kamera wurde daraufhin abgebaut, zwei weitere wurden verhängt.
Seit September 2001 erlaubt das Bayerische Polizeigesetz die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Gespeicherte Videodaten müssen nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden.
An den bayerisch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding und Waidhaus und auf der Autobahn München-Salzburg überwachte die Polizei seit 2004 Kennzeichen im Rahmen eines Pilot-Projektes. Die erfassten Daten werden mit der Fahndungsliste abgeglichen. Quelle taz vom 6. März 2004 Die Kennzeichenerfassung wurde später mangels Rechtsgrundlage eingestellt.
Seit 2001 wird das Oktoberfest videoüberwacht.
Seit 18. Mai 2003 filmt die Polizei Bereiche in Bahnhofsnähe. Dazu wurden zwei mobile Videokameras am Bahnhofsplatz Ecke Arnulfstrasse und Schiller-/Bayerstrasse installiert. Eine weitere mobile Kamera auf dem Gebäude Sonnenstr. 25 überwacht den Karlsplatz (Stachus) Quelle
September 2002: In der Innenstadt werden die Königstorpassage, die Königstraße und die angrenzende Luitpoldstraße mittels zweier in 15 Metern Höhe installierten Videokameras überwacht. Die Kameras sind schwenk- und zoombar. Sie werden über Funk angesteuert und arbeiten digital. Ein Schild weist auf die Videoüberwachung hin. Die Testphase ist auf drei Monate begrenzt. Quellen: 1, 2
Das Projekt Videoüberwachung in Regensburg war das erste Videoüberwachungsprojekt in Bayern. Vom 01.06.2000 bis zum 31.05.2001 filmten neun Kameras öffentlichen Raum. Die Kameras gehörten den Regensburger Verkehrsbetrieben und durften von der Polizei mitbenutzt werden. Als Kamerastandorte wurden Arnulfsplatz, Bahnhofsvorplatz, Bismarckplatz, Bustreff Albertstraße (2 Kameras), Domplatz, Ernst-Reuter-Platz und Dachauplatz (2 Kameras) ausgewählt. Alle Kameras waren beweglich und zoomfähig. Eine Speicherung der Videodaten erfolgte nicht. Quelle: PM der Polizeidirektion Regensburg (31.08.2001) Seit dem 1. September 2001 werden auf Grundlage des Polizeigesetzes Albertstraße (2 Kameras), Bahnhofsvorplatz und Ernst-Reuter-Platz überwacht. Eine Speicherung der Daten ist vorgesehen.
Seit Februar 2004 wird in Schweinfurt der Rossmarkt durch eine mobile Videoüberwachungsanlage observiert. Die Videodaten werden digital via Funk zur Polizeiwache übertragen.
Seit September 2001 erlaubt das Bayerische Polizeigesetz die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Gespeicherte Videodaten müssen nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden.
An der bayerisch-tschechischen Grenze und auf der Autobahn München-Salzburg überwacht die Polizei seit 2004 Kennzeichen im Rahmen eines Pilot-Projektes. Die erfassten Daten werden mit der Fahndungsliste abgeglichen. Quelle taz vom 6. März 2004
Seit 2001 wird das Oktoberfest videoüberwacht. Seit 18. Mai 2003 filmt die Polizei Bereiche in Bahnhofsnähe mittels mobiler Videoüberwachungs. Quelle
September 2002: In der Innenstadt wird die Königstorpassage, die Königstraße und die angrenzende Luitpoldstraße mittels zweier in 15 Metern Höhe installierten Videokameras überwacht. Die Kameras sind schwenk- und zoombar. Sie werden über Funk angesteuert und arbeiten digital. Ein Schild weist auf die Videoüberwachung hin. Die Testphase ist auf drei Monate begrenzt. Quellen: 1, 2
Das Projekt Videoüberwachung in Regensburg war das erste Videoüberwachungsprojekt in Bayern. Vom 01.06.2000 bis zum 31.05.2001 filmten neun Kameras öffentlichen Raum. Die Kameras gehörten den Regensburger Verkehrsbetrieben und durften von der Polizei mitbenutzt werden. Als Kamerastandorte wurden Arnulfsplatz, Bahnhofsvorplatz, Bismarckplatz, Bustreff Albertstraße (2 Kameras), Domplatz, Ernst-Reuter-Platz und Dachauplatz (2 Kameras) ausgewählt. Alle Kameras waren beweglich und zoomfähig. Eine Speicherung der Videodaten erfolgte nicht. Quelle: PM der Polizeidirektion Regensburg (31.08.2001) Seit dem 1. September 2001 werden auf Grundlage des Polizeigesetzes Albertstraße (2 Kameras), Bahnhofsvorplatz und Ernst-Reuter-Platz überwacht. Eine Speicherung der Daten ist vorgesehen.
Seit Februar 2004 wird in Schweinfurt der Rossmarkt durch eine mobile Videoüberwachungsanlage observiert. Die Videodaten werden digital via Funk zur Polizeiwache übertragen.
Einem Artikel der Welt vom 18. Juni 2004 zufolg stimmten CDU, FDP und SPD in einer Bezirksverordnetenversammlung für die zukünftige Überwachung des Spandauer Rathaus und der Stadtbibliothek. Beschmierer, Müllablader und Wildurinierer werden nicht länger geduldet. Der Rathausvorplatz wird als Kriminalitätsschwerpunkt gesehen.
Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz (CDU) teilt in der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. August 2004 mit, dass Berlins Senatsinnenverwaltung die polizeiliche Videoüberwachung ablehnt. Der Eingriff sei unverhältnismässig. Quelle: Berliner Morgenpost, 27. August 2004, Senat untersagt Videoüberwachung des Rathauses, Version vom 29. August 2004
Am 13.12.2000 beschloss der Landtag, öffentliche Plätze durch die Polizei filmen zu lassen. Seit Ende 2001 gibt es vier Pilotprojekte der Polizei zur Videoüberwachung. Die Projekte sind auf einen Zeitraum von sechs Jahren ausgelegt. Der Landtag wird 2006 entscheiden, ob Videoüberwachung in das Brandenburger Polizeigesetz verankert wird.
Im Gespräch waren auch folgende Standorte: Bahnhofsvorplätze in Zepernick und Königs Wusterhausen, der Hortenvorplatz in Frankfurt (Oder), in Cottbus der Stadthallenvorplatz, die Gelsenkirchener Allee, die Tierbacher Straße und am Omar-Ben-Noui-Gedenkstein in Guben. Ob da aktuell gefilmt wird, ist mir nicht bekannt.
Der Berliner Zeitung vom 9. Februar 2001 zufolge, darf die Polizei Aufnahmen maximal einen Monat lang speichern, sofern diese keine Beweismittel darstellen.
Der Bahnhofsvorplatz in Bernau wird gefilmt.
Am 12.11.2001 begann die Videoüberwachung des Bahnhofvorplatzes mittels zweier Kameras. Die Videodaten werden von Beamten aus der Polizeiwache Erkner eingesehen.
Die Polizei sieht den Potsdamer Bahnhofvorplatz als Kriminaliätsschwerpunkt und filmt diesen. Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei kritisiert diese Einstufung, da ein Grossteil der Delikte im Bereich Sachbeschädigung und Diebstahl liegen. Das Polizeikonzept zur Einführung der Videoüberwachung sieht Begleitmassnahmen wie Parkplatzüberwachung, bessere Beleuchtung, zusätzliche Anschliessmöglichkeiten für Fahrräder und zusätzliche Telefonzellen vor. Die Initiative befürchtet, dass mit diesen alternativen Begleitmassnahmen die Statistik geschönt wird. Quelle: Video Potsdam. Nachdem kritische Stimmen zur Videoüberwachung aus Polizeikreisen in die Medien gelangten, hat das Innenministerium Auskünfte durch Nicht-Pressesprecher verboten.
Seit Ende 2001 wird der Parkplatz an der Großdiskothek "Remixx" in der Berliner Straße durch drei Kameras gefilmt. Derzeit gehen die Videodaten in die Polizeiwache in der Rosa-Luxemburg-Straße. Ab Herbst 2004 werden diese in die neue Polizeiwache in der Breitscheidstraße übertragen. Quelle: Märkische Allgemeine vom 14.07.2004
Seit Oktober 2002 wird der Vorplatz des Bremer Hauptbahnhofes von der Polizei im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes gefilmt. Der Vorplatz sei ein Kriminalitätsscwerpunkt. Die Videodaten werden ins Lagezentrum der Bremer Polizei übertragen und 24 Stunden gespeichert. Die Anschaffungskosten betragen 60 000 Euro. Quelle GdP BGS Bezirksgruppe Nord
Die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion strebt die Novellierung des Hamburger Polizeigesetzes an. Auf einer Pressekonferenz vom 29. August wurden nur Eckpunkte vorgestellt. Danach wünscht sich die CDU-Fraktion u.a. die Videoüberwachung von öffentlichem Raum, Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen und den automatisierten Abgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen mit der Fahndungsliste. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll noch im September 2004 vorgestellt werden.
Im Rahmen eines Pilotprojektes hat das Land Hessen im Herbst 2003 an der Autobahn A 3 automatisch Kennzeichen erfasst. Ziel des Spiels war der Test der Technik. Daten wurden angeblich nicht gespeichert. Ob Kennzeichen gegen Datenbanken geprüft wurden, ist ungewiss. Insgesamt acht Städte in Hessen werden durch die Polizei gefilmt. (Stand: August 2004)
In Darmstadt wird/wurde ein 18-monatiges Pilotprojekt durchgeführt.
Seit 2001 wird der Bahnhofsvorplatz gefilmt. Quelle: Osthessen News
In der Unteren Königsstraße wurden drei Kameras installiert. Diese übertragen rund um die Uhr Videodaten in die Polizeizentrale. Zwischen 8 und 20 Uhr schauen die Beamten zu. Ausserhalb der Beobachtungszeiten werden die Daten drei Tage gespeichert. Hessisch Niedersächsische Allgemeine (19. August 2004)
14 Kameras beobachten öffentlichen Raum in Limburg. Die Videoüberwachung wurde mit dem Datenschutzbeauftragten gemeinsam aufgesetzt. Die Kameras sind schwenkbar und machen von Privatzonen Gebrauch. Quelle
Vor dem City-Center in Offenbach wird öffentlicher Raum gefilmt. Nichts näheres ist bekannt.
Der Platz der Deutschen Einheit in der Wiesbadener Innenstadt wird seit Sommer 2003 durch die Polizei vom 1. Polizeirevier gefilmt, um Diebstähle und Drogenkriminalität zu bekämpfen. Straftaten liessen sich jedoch nicht ernsthaft reduzieren. Die Polizei registrierte in anliegenden Bereichen erhöhtes Kriminalitätsaufkommen. 67.000 Euro wurden in die Videoüberwachung mit vier Kameras investiert. Quelle: HR (04. April 2004)
Nach dieser Meldung vom 27. Juni 2004 erlaubt das Polizeigesetz von MVP die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Das Innenministerium lehnt die praktische Anwendung jedoch ab, da keine Kriminalitätsbrennpunkte ausgemacht werden können und die Massnahme Personal bindet.
Eine Greifswalder Schule nimmt an dem Schweriner Modellprojekt teil.
Das Landeskriminalamt MVP, die Schweriner Schulbehörde und die Provinzial-Versicherung haben ein vierjähriges Modellprojekt initiiert und filmen seit 2002 die Erich-Weinert- und die Erich-Kästner-Schule. Die Versicherung hat 35000 Euro gesponsort. Überwacht wird nach Schulschluss und an Wochenenden. Die Kosten haben sich nach 10 Jahren amortisiert. Nordkurier, Ostseezeitung und Schweriner Volkszeitung
Im Zusammenhang mit der Videoüberachung steht der Jugendtreff "am Consrader Wald" nahe der Kästner-Schule. Dieser wurde Anfang 2002 eröffnet und soll eine Anlaufstelle für Jugendliche sein. Quelle: Schwerin-News
Im Rahmen der Kampagne "Unser sauberes Braunschweig" werden Müllsammelstellen Videoüberwacht. Die Beobachtung erfolgt aber nicht durch die Polizei. Quelle: taz (15.3.2004)
Der WDR berichtet am 26.1.2004, dass die Kameras im Ravensberger Park zur Verringerung von Diebstahl, Körperverletzung und Rauschgifthandel wieder eingeschaltet werden.
Mai 2004: Die Stadt Bonn prüft die Einführung des Sieburger Modells für die Koblenzstrasse.
Im Mai 2004 beschliesst das Polizeipräsidium die Überwachung des "Bolker Stern". Vier schwenk- und zoombare Kameras werden aus der "Altstadtwache" 24/7 zur Kontrolle des "Verbrechensschwerpunkts" benutzt. Quelle: Express, Düsseldorf (18.5.2004)
Seit dem 2.September 2004 wird die Altstadt in Mönchengladbach gefilmt. Insgesamt sechs schwenk- und zoombare Kameras übertragen Bildmaterial via Richtfunk in die Altstadtwache, wo sie auf drei Monitoren von der Polizei gesehen werden können. Installiert wurde die Kameras in der Sandradstraße 4, Hindenburgstraße 1-19, Waldhausener Straße 1, Turmstiege, Gasthausstraße und in der Waldhausener Straße zwischen Gasthausstraße und Aachener Straße. Die Anlage hat 93000 Euro gekostet. Gespeichert wird maximal zwei Wochen. In das Kamerasystem wurden Privatzonen hineinkonfiguriert, um den Blick in Wohnungen zu sperren. Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3. September 2004
Vor dem Siegburger Bahnhof ist der Verkehr nur für Busse, Taxen, Lieferfahrzeuge und Anwohner gestattet. Zum automatischen Knöllchenverteilen überprüft ein Kfz-Kennzeichenlesesystem (einer Firma aus Hennef?) die Berechtigung zum Befahren. Wird das Kennzeichen nicht in der Positivliste geführt, speichert das System ein Bild von Kennzeichen und Fahrer. Die Kosten pro Gerät werden mit 31000 Euro angegeben. Stadt und Hersteller haben darüber hinaus einen Wartungsvertrag geschlossen. Quelle: Bonner Generalanzeiger (18.5.2004)
Die polizeiliche Videoüberwachung begann im April 1996. Das Sächsische Staatsministerium des Innern erlaubte die Installation einer Kamera in der Richard-Wagner-Straße für vier Wochen. Nach Abschaltung wurde erneut erhöhtes Kriminalitätsaufkommen verzeichnet. Daraufhin wurde der Testbetrieb wiederholt. Seit April 2000 werden am Roßplatz und am Martin-Luther-Ring von zwei Kameras gefilmt. Im Juni 2003 beginnt die Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz. Begründet wird diese mit Randalen in der Silvesternacht 2002/03 und Straßenschlachten im Mai 2003. Der Bahnhofsvorplatz wird videoüberwacht.
Quelle: Onlineausgabe der Leipziger Volkszeitung vom 09.02.2004
Auf Sylt filmt eine Kamera saisonweise. ...
In die Kritik gerät das Kennzeichenerfassungssystem am Rennsteigtunnel an der A 71 bei Erfurt. Im Juni 2003 nimmt die Polizei die Anlage in Betrieb. Im Dezember behauptet Andreas Trautvetter vor dem Innenausschuss des Landes, nichts von der Installation zu wissen. Die Anlage wird wegen rechtlicher Probleme deaktiviert. Insgesamt 658 Kfz-Kennzeichen wurden "versehentlich" gespeichert.
Als zweites Pilotprojekt der Thüringer Videoüberwachung wurde die Krämerbrücke in Erfurt ausgewählt. Der Stadtort wurde von Experten nicht als Kriminalitätsschwerpunkt angesehen. Das Überwachungsvorhaben wurde nicht verwirklicht.
Andreas Trautvetter genehmigt 2003 als Pilotprojekt die Überwachung des Theaterplatzes in Weimar. Ziel ist das Fernhalten von "Störern und Straftätern". Die Redaktion der Thüringer Allgemeine und das Büro der Vizepräsidentin des Thüringer Landtags waren im Blickfeld der Kamera. Die Datenschutzbeauftragte des Landes wurde vorab nicht informiert. Das Vorhaben geriet bundesweit in die Kritik und wurde daraufhin eingestellt.
Urteile
Eine Übersicht über Urteile aus der Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung bis 2003/06 gibt es beim Foebud.
Datum | Rechtsgebiet | Gericht | Aktenzeichen | Kommentar | Quelle |
---|---|---|---|---|---|
6. November 1980 | Nachbarrecht | OLG Frankfurt/M | 16 U 146/80 | - | MDR 81,316 |
7. Oktober 1987 | Arbeitsrecht | BAG | 5 AZR 116/86 | - | AuR 87,415 |
31. August 1988 | Ö/A | BVerwG | 6 P 35/85 | - | BVerwGE 90,61 ZBR 89,14 DVBl 89,200 NJW 89,848 RDV 89,80 |
5. Dezember 1988 | Versammlungsrecht | VG Bremen | 4 A 226/86 | - | NVwZ 89,895 Pol 89,202 DuR 89,332 |
20. Februar 1989 | Nachbarrecht | LG Zweibrücken | 1 O 738/88 | - | MDR 90,549 |
10. Mai 1989 | Gewerberecht | VG Berlin | 4 A 428.86 | - | GewA 90,61 |
28. September 1989 | Arbeitsrecht | LAG Frankfurt/M | 9 Sa 73/89 | - | juris (zu BAGE 68,52, siehe unten ) BB 90,1280 (Ls) |
21. Februar 1990 | Prozessrecht | LG Nürnberg/Fürth | 13 KLs 222 Js 2962/88 | - | unveröff. (zu BGH NJW 91,2651) |
24. April 1990 | Versammlungsrecht | OVG Bremen | 1 BA 18/89 | - | NVwZ 90,1188 DVBl 90,1048 MDR 90,950 RDV 90,255 StV 91,123 |
15. Mai 1990 | Ö/A | SG München | S 40 AI 666/89 | - | CR 91,417 RDV 92,85 |
14. Mai 1991 | Prozessrecht | BGH | 1 StR 699/90 | - | NJW 91,2651 JuS 92,161 (Anm.Hassemer aaO) + (Anm.Amelung/Kerckhoff 93,196) NStZ 92,44 (Anm.Rogall S.45 + Schön S.504) JR 92,316 (Anm.Hippel/Weiß) BGHR StPO § 160 I Videoüberwachung 1 StV 91,403 + 499 (Anm.Gusy) NJW-CoR 4/92,26 (Anm. n.n.) wistra 91,269 MDR 91,885 DÖV 91,849 CR 92,123 Jura 92,520 (Anm.Wolter) RpflStud 95,99 (red. Frohn) |
15. Mai 1991 | Arbeitsrecht | BAG | 5 AZR 115/90 | - | BAGE 68,52 |
20. Dezember 1994 | Mietrecht | AG Köln | 208 C 57/94 | - | NJW-RR 95,1226 |
25. April 1995 | Nachbarrecht | BGH | VI ZR 272/94 | - | NJW 95,1955 JZ 95,1115 (Anm.Helle) DVP 96,85 (Anm n.n.) |
30. August 1996 | Arbeitsrecht | LAG Köln | 12 Sa 639/96 | - | BB 97,476 RDV 97,183 DuD 98,104 |
15. November 1996 | - | LG Gießen | 1 S 297/95 | Ein heimliches Video, dass der Ehemann angefertigt hat, um die ehelichen Verfehlungen seiner Frau festzuhalten, darf zu Beweiszwecken in einem Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren eingesetzt werden. | [3] |
30. Januar 1997 | Mietrecht | OGH Wien | 60b 2401/96 | - | Medien und Recht 97,150 |
26. Februar 1997 | Prozessrecht | LG Stuttgart | 19 KLs 43/96 | - | unveröff. (zu BGHSt 44,13) |
9. April 1997 | Mietrecht | AG Wedding | 17 C 193/96 | - | WuM 98,342 |
29. April 1997 | Versicherungsrecht | LG Hamburg | 309 S 276/96 | - | juris (NJWE-VHR 97,214) |
11. September 1997 | Nachbarrecht | LG Itzehoe | 7 (9) O 51/96 | - | SchlHA 97,262 |
28. November 1997 | Versicherungsrecht | OLG Düsseldorf | 4 U 141/96 | - | RuS 98,160 ZfSch 98,187 |
29. Januar 1998 | Prozessrecht | BGH | 1 StR 511/97 | Die Polizei darf den Eingangsbereich vor dem Haus eines Verdächtigen längerfristig und ununterbrochen mit einer Videokamera filmen. | BGHSt 44,13 StV 98,169 NStZ 98,629 (Anm.Amelung S.631, Asbrock S.632) NJW 98,1237 (Anm.Gehrlein/Schübel 99,104) JA 98,539 (Anm.Satzger aaO) JZ 98,794 (Anm.Rogall S.796) DVP 98,263 (Anm n.n.) Krim 98,350 DuD 98,410 RDV 98,212 [4] |
18. März 1998 | Nachbarrecht | LG Braunschweig | 12 S 23/97 | - | NJW 98,2457 DVP 99,258 (Anm.Vahle) |
12. August 1998 | Nachbarrecht | OLG Karlsruhe | 6 U 64/97 | - | WuM 00,128 OLGR Karlsruhe 99,83 |
16. Oktober 1998 | Nachbarrecht | OLG Schleswig | 1 U 194/97 | Video-Aufnahmen mit einer Überwachungskamera können rechtswidrig sein, wenn sie zu sehr in die Persönlichkeitssphäre anderer eingreifen. | [5] |
26. Februar 1999 | Arbeitsrecht | LAG Köln | 11 Sa 795/98 | - | juris |
17. März 1999 | Mietrecht | LG Darmstadt | 8 O 42/99 | - | NZM 00,360 |
6. Mai 1999 | Arbeitsrecht | LAG Stuttgart | 12 Sa 115/97 | - | BB 99,1439 AuR 99,491 DVP 99,479 (Anm.Vahle) DSB 9/99,14 (red.Vahle) |
2000 | Arbeitsrecht | - | - | Verdeckte Videoüberwachung bei begründetem Verdacht | Link Link |
17. Januar 2000 | Prozessrecht | VG Halle | 3 B 121/99 | Die bloße Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes greift - im Gegensatz zur Videoaufzeichnung - nicht in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) ein. | Link LKV 00,164 |
8. März 2000 | Mietrecht | AG Schöneberg | 7 C 471/99 | - | ZMR 00,684 GE 01,211 |
9. März 2000 | Prozessrecht | BVerfG | 2 BvR 1087/91 | - | juris (Nichtannahmebeschluß zu BGH v. 14.5.91) |
10. Mai 2000 | Mietrecht | AG Schöneberg | 12 C 69/00 | - | ZMR 00,542 NZM 00,983 GE 01,184 (Anm. n.n.) |
23. Mai 2000 | Prozessrecht | OLG München | 1 Ws 310/00 | - | StV 00,352 |
26. September 2000 | Arbeitsrecht | ArbG Ffm | 18 Ca 4036/00 | Arbeitnehmer, die unerlaubt per Video überwacht werden, können von ihrem Chef unter Umständen Schmerzensgeld einfordern. | RDV 01,190 DSB 3/01,18 (red.Vahle) DVP 02,86 (Anm.Vahle) [6] |
30. Oktober | Polizeirecht | OVG Münster | 5 A 291/00 | - | DÖV 01,476 DSB 10/01,24 (red. Vahle) Krim 01,672 (red. Vahle) |
31. Oktober 2000 | Mietrecht | LG Berlin | 65 S 279/00 | Mieter können den Abbau von Videoüberwachungskameras im Eingangsbereich des Hauses verlangen, weil durch diese ihr Persönlichkeitsrecht verletzt werden könnte. | ZMR 01,112 NZM 01,207 [7] |
4. Dezember 2000 | Polizeirecht | VG Leipzig | 3 K 1737/00 | - | NVwZ 01,1317 NJ 01,389 (Anm.Walter) DVP 02,388 (Anm.Haurand) |
24. Januar 2001 | Prozessrecht | BGH | 3 StR 324/00 | - | StV 01,216 |
30. Januar 2001 | Vollzugsrecht | OLG Hamm | 1 Vollz (Wz) 131/2000 | - | DuD 02,631 |
31. Januar 2001 | Arbeitsrecht | ArbG Frankfurt/M | 7 Ca 3997/00 | - | juris (SuP 01,539) |
18. April 2001 | Ladendiebstahl | AG Stuttgart | 8 Cs 32 Js 616887/00 | Verwertungsverbot nach rechtswidriger Videoüberwachung | unveröff (orig. Datei LDS-SH) Link |
1. Juni 2001 | Zivilrecht | OLG Düsseldorf | 14 U 255/00 | - | NJW-RR 01,1607 DAR 01,503 OLGR Düsseldorf 02,61 |
19. Juni 2001 | Vollzugsrecht | LG Potsdam | 20 Vollz 40/01 | - | R&P 032,104 (Anm. Pollähne) |
12. Juli 2001 | Ladendiebstahl | AG Dülmen | 3 C 271/01 | - | NJW-RR 02,91 DSB 3/02,17 (red.Vahle) |
17. Juli 2001 | Prozessrecht | OLG Hamm | 3 Ss 478/01 | - | StraFo 01,415 NStZ-RR 02,14 StV 02,187 |
24. Juli 2001 | Arbeitsrecht | LAG Hamm | 11 Sa 1524/00 | Der Chef darf seine Mitarbeiter nicht heimlich per Videokamera überwachen. Eine daraufhin ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. | RDV 01,288 DuD 02,108 DSB 12/01,21 (red.Vahle) EzA-SD 01 Nr.21, 5 NZA-RR 02,464 ArbRB 01,68 (red. Lunk) [8] |
10. Oktober 2001 | Polizeirecht | VG Karlsruhe | 11 K 191/01 | Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Baden-Württemberg zulässig | NVwZ 02,117 NZM 02,135 VBlBW 02,131 DuD 02,430 (Anm.Achelpöhler/Niehaus S.731) VR 02,281 DSB 2/02,21 (red.Vahle) DVP 02,345 (Anm.Vahle) link |
17. Oktober 2001 | - | VG Göttingen | 3 B 3157/01 | - | juris |
8. November 2001 | Nachbarrecht | OLG Karlsruhe | 12 U 180/01 | verdeckte Videoüberwachung zur Ermittlung von Hausbewohnern als Schädiger eines Kfz | VersR 02,590 Link |
29. November 2001 | - | - | - | Öffentliche Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen mit besonders hoher Kriminalitätsrate erlaubt. | Link |
4. Dezember 2001 | Arbeitsrecht | LAG Kiel | 1 Sa 392 b/01 | - | juris |
19. Dezember 2001 | Arbeitsrecht | LAG Hannover | 6 Sa 1376/01 | - | juris (ArbN 3/02,26) |
24. Januar 2002 | Ladendiebstahl | BayObLG | 2 St RR 8/02 | Ein Kaufhaus darf seine Kunden mit Videokameras überwachen, wenn der Kunde am Eingang darauf hingewiesen wird. | Link Link NJW 02,2893 |
26. Juni 2002 | Nachbarrecht | KG | 24 W 309/01 | Wird eine Videoüberwachung im Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage eingeführt, wobei die Aufnahme in das hausinterne Kabelnetz ohne technische Beschränkungen übertragen wird, verstößt dies gegen die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Verwaltung. | RDV 02,237 NZM 02,702 NJW 02,2798 WuM 02,507 ZMR 02,846 MDR 02,1364 DuD 02,633 [9] |
31. Juli 2002 | Gewerberecht | VGH München | 22 B 02.965 | - | GewA 02,471 |
9. September 2002 | Nachbarrecht | AG Frankfurt | 65 UR II 149/02 | Alle Wohnungseigentümern müssen dem Anbringen einer Videoüberwachungsanlage zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Sondereigentümer zustimmen, da die Überwachung mit einer Videokamera im Eingangsbereich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der übrigen Eigentümer darstellt. | NJW-RR 03,158 NZM 03,68 DSB 3/03,14 (red. Vahle) |
5. März 2003 | Arbeitsrecht | LAG Berlin | 10 TaBV 2089/02 | Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. | [11] |
27. März 2003 | Arbeitsrecht | BAG | 2 AZR 51/02 | Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung | [12] |
21. August 2003 | - | AG Gummersbach | 10 a Gs 239/03 | 1. Die bei Einsatz eines elektronischen Mauterfassungssystems gewonnenen Daten unterliegen unter den Voraussetzungen der Par. 100g, 100h STPO der Beschlagnahme zum Zweck der Strafverfolgung. 2. Das im Autobahnmautgesetz festgelegte Datenverarbeitungs- und -verwertungsverbot ist im Lichte der Par. 100g, 100h STPO einschraenkend auszulegen; ein umfassendes, auch die allgemeinen strafprozessualen Eingriffsbefugnisse einschliessendes Verwertungsverbot kann dem Autobahnmautgesetz nicht entnommen werden. |
NJW 4/2003, S. 240 |
3. November 2003 | Strafprozessrecht | LG Zweibrücken | Qs 10/03; Qs 11/03 | Heimlich angefertigte Videoaufnahmen zum Belegen von Diebstählen, können als Beweismittel im Strafverfahren berücksichtigt werden, wenn dem Unternehmer die Aufklärung durch weniger einschneidende Mittel nicht möglich war. | NJW 2004, S. 85, [13] |
18. Dezember 2003 | Zivilrecht | AG Berlin Mitte | 16 C 427 / 02 | Erlaubt ist lediglich das Filmen der Geschehnisse in einem schmalen Streifen entlang der Hauswand. | Link Urteil |
06. Januar 2004 | Mietrecht | AG Spandau | 5 C 557/03 | Montieren Hauseigentümer eine Überwachungskamera vor ihren Hauseingang, darf diese das Nachbarhaus nicht mit erfassen. | link1 link2 link3 |
29. Juni 2004 | Arbeitsrecht | Bundesarbeitsgericht | 1 ABR 21/03 | Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. | Link Link |
Argumente
Menschliche Betrachtung und Freiheitsaspekte
- Gesamtproblem: Wenn jeder Betreiber seinen Anspruch auf "Sicherheit" mittels Videoüberwachung durchsetzt, gibt es keinen unbeobachteten Raum mehr.
- Überwachung fördert Konformität. Dies um so mehr, je weniger über die Überwachung bekannt ist. (panoptisches Prinzip)
- Ein Beobachter einer Konfliktsituationen (Gewalt gegen Menschen) kann annehmen, dass via Videoüberwachung eine Zentrale Kenntnis von dem Vorgang erhält. Anstatt Zivilcourage zu zeigen und einzuschreiten, könnte der Beobachter sich auf professionelle Hilfe verlassen.
- Videoüberwachung unterstützt Repressionen gegen Randgruppen: Hinter einer Kamera steht kein objektiver Betrachter, sondern ein Mensch mit eigener Weltanschauung und eigenen Vorurteilen. Vorurteile können sein Beobachtungsverhalten bewusst oder unbewusst steuern.
Datenschutzrechtliche Probleme
- Ist durch bildliche Darstellung einer Person die Person identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
- Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten, sind für Strafverfolger benutzbar (AG Grummersbach zum Autobahnmautgesetz).
- Private Sicherheitsbetreiber arbeiten Hand in Hand mit der Polizei (Sicherheitspartnerschaften). Die Polizei erhält Hinweise durch private Sicherheitsbetreiber. Damit vergrößern sich die Kontrollmöglichkeit der Polizei. Außerdem verwässert sich dadurch die Trennung zwischen durch Polizeigesetze gebundene Beamte und privaten Sicherheitsfirmen.
- Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln - besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.
- Das Ausmaß der privat betriebenen Videoüberwachung ist schlecht kontrollierbar und wird in Zukunft nur schwer zu regulieren sein.
- Durch die zunehmende Digitalisierung stellt die einfache Manipulierbarkeit von gespeicherten Videodaten eine potentielle Gefahr dar, da diese für eine automatisierte Erkennung verwendet werden können. Für den Bereich Videoüberwachung sind bislang keine Beispiele des Missbrauchs durch Manipulation bekannt.
Kritik an der Tauglichkeit
Die Frage nach der Tauglichkeit von Videoüberwachung ist schwer zu beantworten. Einige Studien über die Videoüberwachung in Großbritannien kommen zum Ergebnis, dass Videoüberwachung Kriminalität verringert. Die "Erfolgsmeldungen" wurden jedoch durch neuere Studien relativiert.
- Videoüberwachung kann bei einigen Szenarien sinnvoll sein:
- Gefahrenplätze in der Industrie: Werden rein technische Abläufe aufgenommen, fallen keine personenbezogenen Daten an. Tendenziell wird keine "breite Masse" gefilmt.
- Parkplatzüberwachung: Die Verhaltensmuster auf einem Parkplatz liegen in einem eingeschränkten Spektrum. "Abweichendes Verhalten" lässt sich schneller Erkennen als beispielsweise in einer Einkaufsstrasse, da Parkplatze beziehungsweise Parkhäuser keine Aufenthaltsatmosphäre bieten.
- Um das Ausmass saisonaler Effekte beurteilen zu können, muss eine Studie einen längeren Zeitraum betrachten. Öffenliche Räume werden in der warmen Jahreszeit stärker genutzt als in der Kalten. Das hat auch auf die Häufigkeit von Delikten einen gravierenden Einfluß. Folglich muß einer Studie mindestens ein Jahreszeitraum zugrunde gelegt werden.
- Eine Studie sollte auch aufgrund von Gewöhnungseffekten längerfristig angelegt sein. Man muss damit rechnen, dass lokale Medien über die Installation von Videokameras berichten und das Einfluss auf Kriminalitätsvorkommen im beobachteten Raum hat. Langfristig kann die Wahrnehmung der Beobachtung abflauen.
- Verdrängung
- Videoüberwachung ist unwirksam bei Drogenkriminalität (weil suchtgetrieben), Verdrängung kann jedoch dazu führen, dass Kriminalitätsbrennpunkte nicht mehr als solche wahrgenommen werden
- Überwachungskameras sind meistens klein und unaufällig
- Wenn Täter die Kameras nicht bemerken, dann werden sie nicht anders handeln
- Dislozierung wird von der Polizei als Erfolg angesehen
- Überwachungskameras sorgen nicht für weniger Straftaten
- Überwachungskameras dienen der Täterermittelung, nicht der Prävention
- Nicht sinnvoll, weil die Opfer die Tat unabänderlich bereits erlitten haben.
- Überwachungskameras benutzten Menschen als Köder, um Täter zu fangen.
Studien
- Graham (1999): Von 655 "Zwischenfällen", die von 1993-1995 im Newcastle City Centre registriert wurden, betrafen 126 generell "verdächtige" Jugendliche und Betteln.
Missbrauch
Hier folgen bekanntgewordene Fälle von Missbrauch beziehungsweise Zweckentfremdung.
- In Großbritannien, dem Land mit der größten Überwachungskameradichte der Welt, gibt es immer mal wieder Überwachungsfilme mit pikanten Szenen zu kaufen (30.06.2004). Der dort zitierte Spiegel Artikel kostet 0,50 €.
- Ein Beispiel für Überwachung ohne Kameras. Wieviel perfekter die Überwachung geworden wäre, wenn man auch noch Kameras mit Verhaltens- und Gesichsterkennung benutzt hätte, kann sich jeder selber ausmalen. "...noch in den 60er Jahren in den öffentlichen Herrentoiletten von Hamburg Einwegspiegel angebracht wurden. Durch diese inspizierte die Hamburger Polizei, in dahinter liegenden Räumen sitzend, gezielt die schwule Szene, nahm Festnahmen vor und führte sogenannte "Rosa Listen". Erst 1980 flog die andere "Spiegel-Affaire" durch eine spektakuläre Aktion auf. Damals zertrümmerte der Architektur-Historiker Wolfgang Voigt Spiegel in den Toiletten und der Kabarettist Corny Littmann stellte diese Aktion wenig später noch einmal für die Medien nach." Das Zitat selber ist von Krista Sager (GAL), damalige zweite Bürgermeisterin von Hamburg, Gleichstellungs- und Wissenschaftssenatorin, heute Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Grünen im Bundestag. Es stand auf: www.politikerscreen.de Hinweis: www.politikerscreen.de ist eine Tochtergesellschaft der EUTOP Group und als solche eine Kooperation mit dem ZDF.
- Veröffentlichung von Fotos im Internet von mutmaßlichen TeilnehmerInnen einer 'Reclaim the Streets' Aktion in London durch die englische Polizei. Die Aktion wurde nicht durch Videokameras verhindert, diese - gegen die sich die Aktion unter anderem richtete - dienen möglicherweise nun als Hilfsmittel bei der Kriminalisierung des Protestes gegen Überwachung. Diese Information ist nicht
- Videoüberwachung von Internetcafes in Schanghai futurezone (22.04.2004)
- Sicherheitskonferenz in München
- An der HAK/HAS in Oberwart/Österreich filmte ein Lehrer mit Minikameras verdeckt das Damenklo. Die beiden Kameras war auf das die Kloschüssel ausgerichtet und sollte zur Aufdeckung von Drogenmißbrauch dienen. Die erste Kamera war bereits im Mai von einer Putzfrau entdeckt worden und dann von einem Sprengstoffexperten als Mini-Kamera identifiziert. Erst jetzt, nachdem der betreffende Lehrer eine zweite Kamera aufgehängt hatte, wurde etwas dagegen unternommen. Angeblich war die Schulleitung nicht informiert. Laufen in Österreich jeden Tag Sprengstoffexperten in der Schule rum? Quellen: Neues Volksblatt (kein Datum); Telepolis: Florian Rötzer 30.07.2004; Niederöstereichische Nachrichten vom 30. 07. 2004; MUND Florian Steiniger
- Webcam in einer Wiesbadener Strasse. Der Spiegel berichtete.
- assicam.de: Eine Webcam in Meißsen filmte Trinker in der Innenstadt. Quelle: telepolis (06.06.2002)
Sonstiges
- Die Schillpartei hat Wahlplakate in Bernau gefilmt, da wiederholt Plakate gestohlen wurden. Ein Dieb wurde erwischt. Phoenix online (23.08.2002)
- Die Bahnhofskameras in Erkner könnten auch Aufnahmen von privatem Wohnraum machen, wenn nicht eine Software den betreffenden Teil schwärzen würde. Ob und wieweit das funktioniert ist nicht bekannt. Aus: S. 163; Die Wachtürme des Generals a. D.; Leo Hempel und Eric Töpfer; Privat!; Ralf Grötker (Hrsg.); 1. Auflage 2003; heise-verlag
Stimmen gegen Videoüberwachung
Hier folgen Mitteilungen aus der Presse über kritische Stimmen zum Thema Videoüberwachung in chronologischer Reihenfolge in einzelnen Bereichen.
- 17. März 2004, dpa: Zentralrat der Muslime gegen Videoüberwachung von Moscheen
- 28. Februar 2004, Neukölln-online: Steglitz-Zehlendorfs Bildungsstadtrat Erik Schrader (FDP) schließt für seinen Bezirk Kameras an Schulen aus: "Es gibt keine so massiven Vorfälle, die das rechtfertigen würden."
- 13. Februar 2002, MoPo in Bezug auf Überwachung in Brandenburg: Für den Brandenburger Chef der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster ist Videoüberwachung nicht geeignet, um gegen Straftaten effektiv vorzugehen. Schuster sieht Verlagerungseffekte.
- 13. Dezember 2001, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster: Wir haben in Erkner den bestbewachten Fahrradständer des Landes" Mit diesem und ähnlichen Sätzen kommentierte die Gewerkschaft der Polizei das Videoüberwachungsprojekt von Jörg Schönbohm (CDU, Innenminister) Darauf wurde der Innenminister sauer und ließ ein Sprechverbot für alle Polizisten und Polizei-Pressestellen erlassen. Die Kosten einer Anlage belaufen sich auf einmalig etwa 90.000 Euro und etwa 50.000 Euro pro Jahr. Berlin Online
- 24. März 2000, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster über Videoüberwachung in Brandenburg:¨Die Zahl der Straftaten wird damit kaum zurückgehen¨ ¨Rechtsextremisten oder Drogendealer suchen sich einfach einen anderen Ort für ihre kriminellen Aktivitäten. Das Parlament
- 30. Dezember 1998, Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger und Chefin des Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK) Heide Rudert lehnen Videoüberwachung auf jüdischen Friedhöfen zur Verhinderung von antisemitischen Anschlägen ab. verschiedene Medien
Zukunft
Kamerasystem von heute sprechen schon CORBA über IP über WLAN. Die kommende Generation von Videoüberwachung wird neue Möglichkeiten im Bereich der automatischen Auswertung bringen. Grundsteine sind in Kennzeichenerfassungssystemen und Personenidentifizierungsansätzen bereits gelegt. Hier wollen wir Fakten sammeln.
Kennzeichenerfassung
Produkte
- Kennzeichenerfassung von Vitronic am Grenzübergang Waidhaus
- Catch Ken von Vidit Systems
- Megacar P und Megacar T von NST
- Radarlux Verificator
- MAZ-VIS von I-to-I
- Signalbau Blauert
- Car Reader von Schmitz GmbH Verkehrstechnik
- ACON/plate von Recognitec mit dem Kennzeichenerkennungssoftwaremodul acon/IDENTIPLATE
- kennzeichenerkennung im argusvideoserver
- Vehicle-Plate-Identification von CC2000 Computer Communication GmbH
- Viplate der Peter Höhr Verkehrstechnik GmbH
- LPR von GeoVision
- Iris von Roke Manor Research Limited
- InSignia von Zamir Recognition Systems Ltd.
Papers
- A neural network based artificial vision system for licence plate recognition, 1997, Sorin Draghici, Dept. of Computer Science, Wayne State University
- License plate localization and recognition in camera pictures, 2002, Halina Kwa?nicka and Bartosz Wawrzyniak
Gesichtserkennung
- FaceVACS-Alert von Cognitec
- ZN-SmartEye von ZN Vision Technologies AG
- Viisage FaceFINDER
- ZN-Phantomas
Im April 2003 fusionierten ZN GmbH und Viisage Technology zur ZN Vision Technologies AG, deshalb hängen die letzten drei Produkte irgendwie zusammen.
Objekterkennung und -verfolgung
Videoüberwachung in den Medien
Neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen aus dem Bereich der Videoüberwachung finden sich hier.
Bürgerrechtsnahe Gruppierungen
- Foebud
- Arbeitskreis "Videoüberwachung und Bürgerrechte"
- Seminar für angewandte Unsicherheit
- Die VÜ-Sektion des C4
- Britische Menschenrechtsgruppe Privacy International
- UK Public CCTV Surveillance Regulation Campaign
- surveillance camera players
Kartierungsprojekte
Eine etwas andere Sicht auf Kartierungsprojekte bringt dieses Meldung aus Barnet, einem Londoner Stadtteil. Die Intelligence Unit der Barnet Borough Police sammelt für das Projekt Rainbow Informationen über Kamerastandorte in ganz London. Ziel des Projektes Rainbow ist das Erkennen terroristischer Aktivitäten.
- Offenes Auge (Hamburg)
- Kameras weg (Mannheim)
- Aktuelle Kamera (Bremen)
- Leipziger Kameras
- CCTV Berlin - Berliner Kameras
- Der Grosse Bruder (München)