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Codex Alimentarius Austriacus

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Der Codex Alimentarius Austriacus ist eine Sammlung von Standards und Vorschriften über die Qualität von Lebensmitteln und wurde 1891 durch die Handelskommission des Österreich-Ungarischen Reiches beschlossen.

Der dreibändige Codex, der 1910–17 von O. Dafert fertiggestellt wurde, besaß bis 1975 keine gesetzlich bindende Wirkung, wurde aber schon vorher von Gerichten als Referenz verwendet.

Von 1938 bis 1945 galt in Österreich das deutsche Lebensmittelrecht, in dem es keinen Codex gab.

1975 wurde der Codex in das österreichische Lebensmittelrecht eingearbeitet, das seither als eines der weltweit strengsten gilt.

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU (1994) wurden einige Aussagen des Codex abgeschafft oder geändert, da sie im Widerspruch zum EU-Recht standen. Der Codex dokumentiert nach wie vor die „allgemeine Verkehrsauffassung“ zu Lebensmittel und hat die Bedeutung eines rechtliche Bedeutung eines „objektivierten Sachverständigengutachtens“ (OGH 9.4.1991 ÖBl 1991, 232; OGH 13.5.1997 ÖBl 1998, 17). Eine darüber hinaus gehende Bedeutung kommt ihm nicht zu.

Der Codex war ein richtungweisendes Werk über Lebensmittel, und wurde zum Vorbild für den späteren Codex Alimentarius Europeaus, welcher wiederum Grundlage für den Codex Alimentarius war, dem heutigen Standardwerk von Welternährungsorganisation und Weltgesundheitsorganisation.

In Deutschland gibt es eine vergleichbare Einrichtung: das Deutsche Lebensmittelbuch. Es besteht aus einer Sammlung von „Leitsätzen“ zu den wichtigsten Lebensmittelgruppen.