Zins
Zins (von lat. census, Abgabe) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).
Die volkswirtschaftliche Funktion des Zinses des gegenwärtigen monetären Systems ist die Geldumlaufsicherung. Weitere Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins).
Die Begriffe Zinssatz und Zinsen werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft undifferenziert und unspezifisch austauschbar verwendet, so wird insbesondere in der Volkswirtschaftslehre der Begriff Zinsen gleichbedeutend mit Zinssatz verwendet (z.B. Leitzins), man muss jedoch genau zwischen ihnen unterscheiden. Zins, Zinsen, Zinszahlung sind die Geldbeträge die aufgrund eines vereinbarten Zinssatzes den Besitzer wechseln. Der Zinssatz ist die einer Zinszahlung zugrundeliegenden Rate der Zahlungsvereinbarung, in Prozent pro Intervall, z.B. einem Jahr angegeben (häufig lateinisch p.a. oder per annum). Als wichtiger Faktor ist noch der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt der Zinszahlung zu nennen; auch eine Zahlungsvereinbarung mit einem als Jahreszinssatz angegebenen Zinssatz kann monatliche Zahlungen festlegen.
Genaueres dazu findet man in der Preisangabenverordnung (PAngV).
Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.
Da es sich bei Zinsen um ein gegenleistungsloses Einkommen handelt, lehnen einige Religionen das Zinsnehmen als unmoralisch ab. So wird in vielen Arabischen Ländern das Nehmen von Zinsen gesetzlich verboten, was man gelegentlich als "Islamic Banking" bezeichnet.
Arten von Zinsen
Zinsen können nach bestimmten Eigenschaften unterschieden werden: Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins.
Im Gegensatz zu einem Ratenkredit zahlt man für einen Kontokorrent-Kredit (Überziehung des eigenen Girokontos) nur für den tatsächlich überzogenen Betrag Zinsen!
Geldmarktzinssatz ist der Zinssatz für kurzfristige Kredite auf dem Geldmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, wo er speziell Leitzins genannt wird und ein wichtiges Volkswirtschaftliches Mittel zur monetaristischen Steuerung des Geldmarkts darstellt. Kapitalmarktzinssatz ist der Zinssatz für langfristige Kredite auf dem Kapitalmarkt.
Mietzins ist ein anderes Wort für die umgangssprachlich Miete genannten Zahlungen im Immobilienbereich, z.B. für Wohnungen, Büros, Häuser, Garagen usw. Der Begriff Miete wird aber auch als zeitabhängige Bezahlung für die zeitlich begrenzte Nutzung anderer Objekte und Dienstleistungen verwendet, Autos, Werkzeug, Bagger, Mietwagen, Ferienhäuser. Von Mietzins ab stammt der Begriff Zinshäuser, der heute eher für minderwertigere Mietshäuser verwendet wird.
"Pachtzins" ist der Zins für die Pacht von Grundstücken und Immobilien, welche vom Prinzip her einer längerfristigen Miete entspricht. Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend "Baurechtszins" genannt. Die Begriffe "Mietzins" und "Pachtzins" wurden im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch 2002 durch die gebräuchlicheren Begriffe "Miete" und "Pacht" ersetzt.
Zinsähnlich im weiteren Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches sind auch Renten, Renditen und Wertsteigerungen von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei Investitionen, und allgemein das Konzept der Kapitaleinkommen.
Zinseszins
Siehe Hauptartikel Zinseszins.
Wichtige Zinssätze
Zentralbankzinssätze
Marktzinssätze
Bankzinssätze
Recht
Im deutschen Zivilrecht ordnet § 248 Abs. 1 BGB an, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung, wonach Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, nichtig ist. Die Vorschrift bezweckt einen Schutz des Schuldners vor der Kumulation von Zinsen. Gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift gilt eine Ausnahme für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften. Diese können wirksam die Zahlung von Zinseszinsen versprechen. Auch beim handelsrechtlichen Kontokorrent können gem. § 355 HGB Zinseszinsen vereinbart werden. In § 289 BGB ist für den gesetzlichen Anspruch auf Zinsen als Ersatz des Verzugsschadens geregelt, dass von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten sind.
Werden Steuerforderungen gestundet, so werden Stundungszinsen gem. § 234 AO berechnet.
Kritik am Zinssystem
Das Zinssystem ist nicht frei von Kritik. Einige Kritikpunkte in diesem Zusammenhang sind:
- Möglichkeit zum Ausnutzen der Notlage des Leihers durch den Gläubiger;
- Anwachsen des Vermögens des Gläubigers ohne dessen Zutun durch „leistungsloses Einkommen“ aus dem Zins.
Einige Kritiker sind der Ansicht, dass (1) eine Kreditvergabe praktisch nie einen Konsumverzicht des Gläubigers zur Folge habe, weil er über genügend Mittel dazu verfüge, dass (2) Zinsen eine starke Umverteilung von Schuldnern zu Gläubigern erzeugten und dass (3) ein exponentielles Wachstum von Schulden und Guthaben entstehe, das sich aus Zins und Zinseszins ergäbe und das wegen zunehmender Verschuldung einer Gesellschaft auf lange Sicht als sehr problematisch zu betrachten sei, beispielsweise im Hinblick auf ständig zunehmende Staatsverschuldung. Weiter wird kritisiert, dass der Zins den Besitzern von Geld einen unberechtigten Vorteil gegenüber den Besitzern von Waren und Arbeitskraft einräume, da das Vermögen der Gläubiger sich dadurch exponentiell vermehre, während Waren entweder verderben oder gelagert werden müssen, was wiederum Lagerkosten (Durchhaltekosten) verursache.
Bereits Aristoteles kritisiert das Zinswesen mit dem Hinweis auf den einzigartigen Charakter des Geldes, sich ohne Zutun des Gläubigers zu vermehren.
Kritik am Zins kommt auch aus verschiedenen Religionen. Im Alten Testament, in der Geschichte des Christentums sowie heute noch im Islam bestand bzw. besteht ein Zinsverbot. Hauptartikel hierzu: Zinsverbot
Zinskritische Überlegungen sind auch Gegenstand der Freiwirtschaftslehre: Zinsen seien wesentliche Belastungen der Schuldner und ihrer Geschäftspartner zu Gunsten von nicht gerechtfertigtem leistungslosem Einkommen der Kreditgeber. Die sich daraus anhäufenden Vermögen der Kreditgeber führten zu immer stärker anwachsenden Zinsströmen. Zinsen seien deshalb eine wesentliche Ursache der immer schneller wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich. Die Freiwirtschaftslehre bemängelt außerdem, dass Zinsen sämtliche Produkte in beträchtlichem Umfang verteuern, weil sie von den Herstellern stets in die Preise eingerechnet werden. Aus der Verpflichtung zum Zahlen von Kreditzinsen ergebe sich zudem ein Zwang zu dauerndem Wirtschaftswachstum mit seinen fragwürdigen Auswirkungen auf die Umwelt.
Theoretische Begründung des Zinses
Kreditzinsen können durch fünf Anteile begründet werden, nämlich (1) die Liquiditätsprämie, (2) die Beteiligung des Kreditgebers am Produktivitätszuwachs des Kreditnehmers, (3) einen Inflationsausgleich für den Kaufkraftschwund des Geldes bei Inflation sowie (4) die Risikoprämie als Absicherung gegen das Risiko eines nicht zurückgezahlten Kredits. Für den Kreditnehmer kommt noch ein (5) Vermittlerentgelt für den Aufwand der kreditvermittelnden Bank hinzu, auch bezeichnet als Bankmarge.
Der theoretischen Begründung des Zinses widmen sich Zinstheorien. Sie begründen in der Regel nur einen einzigen der genannten Zinsanteile. An Zinstheorien seien hier genannt:
- Fruktifikationstheorie („Boden-Fruchtbarkeits-Theorie“): Zins als Ersatz für Bodenfruchtbarkeit (A. R. J. Turgot, Frankreich, 1727–1781),
- Abstinenztheorie („Enthaltsamkeitstheorie“): Zins als Entschädigung für Konsumverzicht (N. W. Senior, England, 1790–1864),
- Ausbeutungstheorie (Produktions-Mehrwerttheorie): Zins als dem Arbeitnehmer vorenthaltener Mehrwert seines Arbeitsprodukts (K. Marx, Deutschland, 1818–1883),
- Agiotheorie („Aufschlag-Theorie“): Zins aus Höherbewertung von Gegenwartsgütern gegenüber Zukunftsgütern (E. von Böhm-Bawerk Österreich, 1851–1914),
- Grenzproduktivitätstheorie: Zins entspricht der Grenzproduktivität des Kapitals (J. B. Clark, USA, 1847–1938),
- Urzinstheorie (Geld-Mehrwerttheorie): Zins auf Grund der höheren Begehrtheit flüssiger Zahlungsmittel (S. Gesell, 1862–1930),
- Gegenwartspräferenz-Theorie: Zins aus der Höherbewertung von Gegenwartsgütern gegenüber Zukunftsgütern (L. von Mises, Österreich, 1881–1973)
- Liquiditätspräferenztheorie („Zahlungsmittel-Vorliebe-Theorie“): Zins auf Grund der höheren Begehrtheit flüssiger Zahlungsmittel (J. M. Keynes, England, 1883–1946),
- Dynamische Zinstheorie: Zins entspricht variablen Unternehmensgewinnen (J. A. Schumpeter, Österreich, 1883–1950),
- Loanable-Fund-Theorie („Rentable-Anlage-Theorie“): Zins bestimmt sich nach Kreditangebot und -nachfrage (B. G. Ohlin, Schweden, 1899–1979).
Bei der Erklärung von Kreditzinsen spielen folgende Begriffe eine Rolle:
- Liquiditätsprämie: Durch einen Kredit wird der Kreditschuldner in die Lage versetzt, über Zahlungsmittel zu verfügen und sie auszugeben, Liquidität zu nutzen. Die Liquiditätsprämie ist der Preis, den er für diesen Vorteil zu zahlen bereit ist. Es handelt sich also um den Preis, den der Geldnehmer für den vorgezogenen Konsum bzw. für die vorgezogene Investition zahlt.
- Mangelprämie: Aus der Sicht des Anbieters von Zahlungsmitteln (Liquidität) ist Zins eine Vergütung für seinen zeitweisen Verzicht auf Konsum- oder Investitionsausgaben. Die Mangelprämie im Zins stellt damit den Preis dar, für welchen der Anbieter von Zahlungsmitteln bereit ist, auf sofortigen eigenen Konsum zu verzichten (Liquiditätsverzicht).
- Zeit- bzw. Gegenwartspräferenz: Ein gegenwärtig verfügbarer Vermögenswert wird höher bewertet als ein erst in der Zukunft verfügbarer, auch bei geringer Inflation und geringem Risiko. Zins resultiert also aus dem Wertabschlag, den Menschen für Güter vornehmen, über die sie erst in der Zukunft verfügen können..
- Inflationsausgleich: Ausgleich für den Kaufkraftverlust des Kreditbetrags bei Inflation.
- Risikoprämie: Ausgleich für das Risiko, dass der Kredit nicht vollständig zurückbezahlt wird oder werden kann.
- Opportunitätskosten: Der Gläubiger könnte mit dem verliehenen Kapital selbst wirtschaftlich tätig werden und Gewinne erzielen, für die er sich durch Zins entschädigen lässt. Die entgangenen Gewinne werden als Kosten verstanden. Opportunitätskosten können auch durch einen Konsumverzicht entstehen.
Anschließend werden einige ausgewählte Zinstheorien näher besprochen.
Begründung des Zinses nach Eugen von Böhm-Bawerk
Der österreichische Ökonom Eugen von Böhm-Bawerk (1851-1914) untersuchte als einer der ersten das Zinsphänomen systematisch. Bei der Untersuchung der Frage, weswegen man überhaupt Zinsen verlangt, stellte er fest, dass das Einkommen im Lauf des Lebens ansteigt und man daher für heute verliehenes Geld in Zukunft auch mehr zurück erwartet, da man sonst nicht bereit wäre, durch das Verleihen von Geld sparsamer sein zu müssen.
Zweitens beobachtete Böhm-Bawerk, dass Menschen ihre zukünftigen Bedürfnisse meist unterschätzen und Geld lieber sofort ausgeben („Gegenwartspräferenz“). Um sie dennoch zum Verleihen zu bewegen, müsse man ihnen als Ausgleich Zinsen anbieten.
Der dritte Grund für das Verlangen von Zinsen ist nach Böhm-Bawerk darin zu sehen, dass Arbeit bei der Herstellung von Maschinen sehr nützlich eingesetzt wird, indem sie gewissermaßen in einen Produktionsumweg geleitet werden kann. Wenn Arbeiter eine Maschine produzieren, kann hinterher mehr damit hergestellt werden, als die Arbeiter vorher leisten konnten. Es entsteht eine "zusätzliche Ergiebigkeit", ein Produktivitätszuwachs, und ein Gläubiger kann vom Schuldner erwarten, ihn "angemessen" daran zu beteiligen. Zinsen lassen sich danach aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der auf einen Produktionsumweg geleiteten Arbeit erklären. Um die Arbeiter im Voraus zu entlohnen, benötigt der Unternehmer Kapital, wofür er Zinsen zahlen muss und aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der Arbeit auch zahlen kann. Böhm-Bawerk wollte so mit einer eigenen Erklärung des Zinses ein bedeutendes Argument des Marxismus entkräften, wonach der Zins Teil des Mehrwerts ist, der wiederum durch Ausbeutung der Arbeiter durch die Kapitalisten gewonnen wird.
Der Zins ist - nach Böhm-Bawerk - nicht der Preis des Geldes, sondern der Preis für die Zeit und belohnt den Verleiher für eine hypothetische Verschiebung seines Konsums.
Begründung des Zinses nach Ludwig von Mises
Der österreichische Nationalökonom Ludwig von Mises erklärte den Zins aus den subjektiven Wertungen der Menschen. Sie ziehen die Behebung eines unmittelbaren Unbefriedigtseins (etwa Hunger) der Behebung eines künftigen Unbefriedigtseins vor, daher wird eine bestimmte Menge heutiger Güter einer größeren Menge künftiger gleichartiger Güter vorgezogen. Da man demnach eine Menge heutiger Güter mit einer größeren Menge künftiger Güter wertmäßig gleichsetzen kann, ergibt sich ein Mengenunterschied zwischen diesen Gütern, der Zins.
Zins ist nach von Mises kein Phänomen, das zwingend mit Geld in Zusammenhang steht, er kann vielmehr auf alle anderen Güter angewandt werden.
Begründung des Zinses nach John Maynard Keynes
Nach der Liquiditätspräferenztheorie von J. M. Keynes beruht Zins auf der besonderen Begehrtheit des Geldes. Nach ihm ist Zins die Belohnung für die Aufgabe von Liquidität über einen bestimmten Zeitraum oder – was das Gleiche ist – für die Nichthortung von Geld.
Der Vorteil des Geldbesitzes wird von Keynes Liquiditätsprämie des Geldes genannt. Sie besteht darin, dass man mit Geld überall und jederzeit problemlos zahlen kann, nicht aber mit anderen Dingen, beispielsweise mit einem Schuldschein aus einem Kreditvertrag. Außerdem hat ein Geldbesitzer Wahlfreiheit im Angebot von Waren und Dienstleistungen, die er für sein Geld erwerben kann.
Naturgemäß haben alle Wirtschaftsteilnehmer eine Vorliebe für den Besitz von Geld, eine Liquiditätspräferenz („liquidity-preference“), wie J. M. Keynes sich ausdrückt. Sie wollen zahlungsfähig sein und unter dem Marktangebot frei wählen können. Die Liquiditätspräferenz hängt nach Keynes ab von vier Beweggründen („Motiven“) zum Halten von Geld:
1. Einkommensmotiv („income-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einnahme und Ausgabe des Einkommens,
2. Geschäftsmotiv („business-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einkauf und Verkauf einer Ware,
3. Vorsorge- oder Vorsichtsmotiv („precautionary-motive“) aus Vorsorge für bevorstehende und unvorhersehbare Ausgaben,
4. Spekulationsmotiv („speculative-motive“) aus der Erwartung günstigerer Gelegenheiten zur Verwendung des Geldes.
Einkommensmotiv und Geschäftsmotiv zusammen nennt Keynes auch Umsatzmotiv („transactions-motive“).
Wer Geld weggibt, gibt – nach Keynes – die Verfügung über Geld als Universalzahlungsmittel auf. Der Vorteil des Geldbesitzes, die Liquiditätsprämie des Geldes, wird beim Kreditgeschäft vom Kreditgeber an den Kreditnehmer verliehen. Für den dabei entgangenen Vorteil lässt sich der Kreditgeber einen Zins bezahlen, welcher die Höhe der Liquiditätsprämie verkörpert. Dieser Zins ist der Preis dafür, dass er über das verliehene Geld während der Laufzeit des Kredits nicht verfügen kann. Umgekehrt ist der Kreditnehmer bereit, für den erworbenen Vorteil des Geldbesitzes diesen Zins zu bezahlen.
Die Tatsache, dass Geld beim Behalten praktisch keine Nachteile (Durchhaltekosten) verursacht, macht es Kreditanbietern risikolos, ihr Geld vom Angebot zurückzuhalten, zu horten, solange ihnen der Zins für Kredite nicht hoch genug erscheint oder sie sein Steigen erwarten. Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Geld in spekulativer Absicht entzogen und in der "Spekulationskasse" gehalten. Es verschwindet in der so genannten Liquiditätsfalle ("liquidity trap"), wie Keynes sagt. Diese Zurückhaltung verhindert, dass der entsprechende Zinssatz gegen null sinkt. Keynes bemängelte, dass dadurch die Wirtschaft massiv gestört werden kann. Als Gegenmaßnahme schlug er eine ständige maßvolle Geldentwertung (Inflation) vor, welche gehortetes Geld entwertet und somit Geldhortung kostspielig macht. Dieser Idee entspricht sein Ausspruch Lieber ein Prozent mehr Inflation als ein Prozent mehr Arbeitslosigkeit.
Siehe auch
- Zinsrechnung, Geldanlage, Zinsstruktur
- Umlaufgesichertes Geld, Demurrage (Finanzwesen)
- Leitzins, effektiver Jahreszins, Negativzins, Zinssatz, Realzins, Euribor
- Rentenrechnung, Sparkassenformel, Zinseszinsformel
- Verdopplungsregel
- Zehnt
- Anlaufzinsen
Literatur
- Ludwig von Mises: Nationalökonomie. (1940)
- John Maynard Keynes: Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes. (dt. Ausgabe der General Theory, übersetzt von Fritz Waeger), Verlag Duncker & Humblot 2002, 9. Auflage, ISBN 342807985X
- Otmar Issing: Einführung in die Geldtheorie. München 2003, ISBN 3-8006-2993-3
- Bernd Senf: Der Nebel um das Geld (Zinsproblematik, Währungssysteme, Wirtschaftskrisen). Lütjenburg: Gauke, Mai 1996, ISBN 3-87998-435-2
- Helmut Creutz: Das Geldsyndrom – Wege zu einer krisenfreien Marktwirtschaft. Wirtschaftsverlag Langen Müller, 2001 ISBN 3-548-70006-3 (auch als kostenloses E-Book hier (http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/creutz/geldsyndrom/index.htm))
- Dieter Suhr: Geld ohne Mehrwert – Entlastung der Marktwirtschaft von monetären Transaktionskosten. 1983, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt, ISBN 3-7819-0302-8
- Friedrich A. Lutz: Zinstheorie. ISBN 3-16-312752-5
Weblinks
- Ludwig von Mises und die österreichische Schule der Nationalökonomie
- Karl-Heinz Brodbeck: Interest will not lie! Zur impliziten Ethik der Zinstheorie
- Eine kurze Geschichte des Zinses in der ZEIT