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Monarchie

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Vorlage:Regierungsform

Monarchien auf der Erde

Der Begriff Monarchie stammt vom französischen „monarchie“ ab, das wiederum seinen Ursprung im griechischen μοναρχία (monarchía) hat und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie (siehe unten) variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt, daher ist heute vielfach das Missverständnis verbreitet, „Monarchie“ sei gleichbedeutend mit „absoluter Monarchie“. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem zweiten Weltkrieg in Japan).

Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der Monarchismus (selten auch Royalismus genannt). Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird als Monarchist bezeichnet, ein Gegner als Monarchomach, Antimonarchist oder auch Republikaner.

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott bzw. eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2006) sind es noch die Vatikanstadt, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre „Häuptlinge“, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie (später die römisch-katholische Kirche) in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus absolutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Louis XIV., dessen Selbstverständnis „L'état, c'est moi“ (zu deutsch „Der Staat, das bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.

Konstitutionelle Monarchie

Konstitutionelle Monarchie (Schema)

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Kaiserreich (1871-1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Ebenfalls eine Mischform kennt das Vereinigte Königreich. Der britische Monarch besitzt zwar theoretisch die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen, übt diese aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht mehr aus, so dass er de facto ein parlamentarischer Monarch ist. Ähnlich verhält es sich in Luxemburg. Dort hat der Großherzog auch das Recht, das Parlament aufzulösen, hat allerdings davon noch keinen Gebrauch gemacht.

Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle Monarchie

Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch mit wenigen Ausnahmen keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr hat. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt (siehe Parlamentarismus). Dem Monarchen kommen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan.
Siehe auch Hauptartikel Parlamentarische Monarchie

Liste gegenwärtiger Monarchien

Anerkannte unabhängige Staaten

Die folgende Liste umfasst 45 Monarchien, davon 44 von den Vereinten Nationen anerkannte unabhängige Staaten sowie der Vatikan (kein Mitglied der Vereinten Nationen, weil offiziell nicht der Vatikan sondern der Heilige Stuhl die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten hält). Folglich sind etwa 23,3% der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst 2006 folgende Staaten:

Land

Form der Monarchie

Monarch

Aktuell

Anmerkungen

1 Kaiserreich
Japan Parlamentarisch Kaiser („Tennō“) Akihito Vermutlich der Monarch mit der wenigsten Macht (rein repräsentative Aufgaben).
34 Königreiche
Antigua und Barbuda[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Australien[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bahamas[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bahrain Konstitutionell König Hamad ibn Isa Al Chalifa Bis 2002 Emirat, heute Königreich. Nach den 2000 begonnenen demokratischen Reformen heute konstitutionelle Monarchie.
Barbados[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Belgien Parlamentarisch König Albert II. Bis 1830 von den niederländischen Monarchen regiert.
Belize[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bhutan Absolut König („Druk Gyalpo“) Jigme Khesar Namgyel Wangchuck Buddhistische Monarchie seit 1907.
Dänemark Parlamentarisch König(in) Margrethe II. Der dänische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt Grönlands und der Färöer. Seit 1953 steht die Thronfolge auch weiblichen Personen offen.
Grenada[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Jamaika[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Jordanien Konstitutionell König Abdullah II. 1921 vom Vereinigten Königreich etabliert.
Kambodscha Konstitutionell König Norodom Sihamoni Seit der neuen Verfassung von 1993 wieder Monarchie.
Kanada[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Königreich der Niederlande Parlamentarisch König(in) Beatrix I. Teilt sich auf in die Niederlande mit seinen 12 Provinzen, Aruba und die Niederländischen Antillen.
Lesotho Parlamentarisch König Letsie III. Bis 1965 „Oberster Häuptling“. Der König hat keine exekutive oder legislative Aufgaben.
Malaysia Konstitutionell König Tuanku Syed Sirajuddin Wahlmonarchie − Der Monarch wird alle 5 Jahre gewählt. Der offizielle Titel des Oberhaupts lautet „Yang di-Pertuan Agong“, auf deutsch „Oberster Herrscher“.
Marokko Konstitutionell König Mohammed VI. Marokko hält zur Zeit die Westsahara besetzt, allerdings herrschen mit der POLISARIO Streitigkeiten um das Land.
Nepal Konstitutionell König („Maharadschadhiradscha“) Gyanendra Bir Bikram Shah Dev Bis April 2006 absolute Monarchie, nach Ende des seit 1994 herrschenden Bürgerkriegs wurde der König zur Demokratisierung gezwungen.
Neuseeland[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Norwegen Parlamentarisch König Harald V. Besteht seit 872, mehrmals in Personalunion. Selbstständiges Königreich seit 1905.
Papua-Neuguinea[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Salomonen[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Saudi-Arabien Absolut König 'Abd Allah ibn 'Abd al-'Aziz Seit 1932 vereinigt.
Schweden Parlamentarisch König(in) Karl XVI. Gustav Seit 1979 steht die Thronfolge auch weiblichen Personen offen.
Spanien Parlamentarisch König(in) Juan Carlos I. 1947 unter der Franco-Diktatur wieder zum Königreich erklärt, de facto seit 1978. Der spanische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt der in Afrika liegenden Exklaven Ceuta und Melilla sowie der Kanarischen Inseln und hat außerdem den Titel „König von Jerusalem“ inne.
St. Kitts und Nevis[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
St. Lucia[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
St. Vincent und die Grenadinen[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Swasiland Absolut König(in) Mswati III. Demokratisierungsprozess läuft.
Thailand Konstitutionell König Rama IX. Buddhistische Monarchie. Die Regierungsgewalt haben in Thailand momentan putschende Militärs inne, es handelt sich also genau genommen um eine Mischform aus konstitutioneller Monarchie und Militärdiktatur.
Tonga Konstitutionell König(in) George Tupou V. Der traditionell polynesische Königstitel „Tu'i tongo“ wurde 1865 vor Beginn des britischen Protektorats durch einen westlichen ersetzt.
Tuvalu[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Vereinigtes Königreich Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II. Der britische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt folgender Länder: Guernsey, Jersey, Isle of Man, Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairninseln, Saint Helena, Ascension, Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln. Diese Länder sind entweder Kronbesitz (und damit direkt der Krone unterstellt) oder Überseegebiete (ehemalige Kronkolonien).
1 Großherzogtum
Luxemburg Konstitutionell Großherzog Henri I. Bis 1890 von den niederländischen Monarchen regiert.
3 Fürstentümer
Andorra Konstitutionell Co-Fürst(in) Bischof Joan Enric Vives i Sicília und Jacques Chirac Andorra ist genau genommen keine Monarchie, sondern eine Dyarchie, da es zwei gleichberechtigte Staatsoberhäupter hat, nämlich immer jeweils den gegenwärtigen Bischof von Urgell sowie den aktuellen französischen Staatspräsidenten (in Nachfolge der Comtes von Foix).
Liechtenstein Konstitutionell Fürst Hans Adam II.
Monaco Konstitutionell Fürst Albert II.
2 Sultanate
Brunei Absolut Sultan Hassanal Bolkiah
Oman Absolut Sultan Qabus ibn Said
3 Scheichtümer (Emirate)
Katar Absolut Scheich Hamad bin Chalifa
Kuwait Konstitutionell Emir Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah Bis 1991 absolute Monarchie, zwischen 1991 und 1996 Bildung eines Parlaments.
Vereinigte Arabische Emirate Föderal-konstitutionell Präsident Chalifa bin Zayid Al Nahyan Wahlmonarchie. Bestehend aus den Gliedstaaten Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra's al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain. Formell kann jeder der sieben Emire des Bundes zum Bundesoberhaupt gewählt werden, traditionell wird sich aber immer für den aktuellen Emir von Abu Dhabi entschieden.
1 Häuptlingsstaat
Samoa Parlamentarisch O le Ao o le Malo (etwa „Der Häuptling der Regierung“), Malietoa Tanumafili II. Wahlmonarchie (?)
1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls
Vatikanstadt Absolut Papst Benedikt XVI. Wahlmonarchie, letzte absolute Monarchie Europas und einzige christliche Theokratie der Welt. Der Papst wird von wahlberechtigten Kardinälen (Siehe zur Wahlberechtigung hier) im Konklave gewählt. Der Papst ist der Monarch der Vatikanstadt und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche.

Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr. Fußnoten zur Liste:

  1. a b c d e f g h i j k l m n o Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist und jeweils von einem Generalgouverneur vertreten wird).

Subnationale Monarchien

Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende kleine Monarchien, die innerhalb eines anerkannten unabhängigen Staates liegen.

Land

Monarch

Aktuell

Oberhoheit

Ankole König („Omugabe“) Ntare VI. Uganda
Anufu „Soma“ Na Bema Togo
Ashanti König („Asantehene“) Otumfuo Tutu II. Ghana
Buganda König („Kabaka“) Ronald Muwenda Mutebi II. Uganda
Bunyoro König („Omukama“) Iguru I. Uganda
Busoga König („Kyabazinga“) Henry Wako Muloki Uganda
Kotokolische Monarchie Häuptling („Uro Eso“) Yusuf Ayeva Togo
KwaZulu-Natal König Goodwill Zwelithini kaBhekuzulu Südafrika
Maori König(in) Tuheitia Paki Neuseeland
Sigave König („Tu'i“) Visesio Moeliku Frankreich
Tenkodogo „Naaba“ Tigre I. Burkina Faso
Toro König („Omukama“) Rukidi IV. Uganda
Tu'a König („Tu'i“) Soane Patita Maituku Frankreich
Uvéa König („Tu'i“) Soane Patita Maituku Frankreich
Wogodogo „Naaba“ Baongo II. Burkina Faso

Argumente gegen die Monarchie

Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob ein Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie kann die vorhandene oder fehlende Reputation des jeweiligen Herrscherhauses so stark ins Gewicht fallen, dass die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie dagegen in den Hintergrund treten kann. Auffällig ist, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.

Das Hauptargument gegen die Monarchie als Staatsform ist, dass sie im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Demokratie stehe:

  • Jede Form der unbeschränkten Monarchie verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und setzt sich dem durch historische Beispiele untermauerten Vorwurf aus, dass unkontrollierte Macht dazu tendiert, ihren Träger zu korrumpieren.
  • Auch beschränkte Formen der Monarchie verstoßen gegen das Prinzip der Volkssouveränität: Wenn die Person des Staatsoberhaupts nicht durch direkte oder indirekte Wahl bestimmt wird und auch nicht abgewählt werden kann, sondern durch Erbfolge festgelegt ist, geht dieser Teil der Staatsgewalt nicht vom Volke aus.
  • Der Monarchie wird zudem vorgeworfen, dass sie wegen der größeren Repräsentationsbedürfnisse und Apanagen höhere Kosten verursache. Dem wird unter anderem mit dem Argument widersprochen, dass ein Teil der Repräsentationsaufwendungen aus dem meist beträchtlichen Privatvermögen des Herrscherhauses getragen wird.

Dem Vorwurf der Verletzung der Demokratie entgegnen viele Monarchisten, dass zahlreiche Beispiele in Europa − z.B. die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich – bewiesen hätten, dass zumindest eine parlamentarische Monarchie trotz der fehlenden Volkssouveränität durchaus ein demokratischer Staat sein kann, da auch dort ein vom Volk gewähltes Parlament die Macht inne hat, während der Monarch so gut wie keine besitzt.

Argumentation für die Monarchie

Befürworter der Monarchie berufen sich unter anderem auf folgende Argumente:

  • Ein Monarch sei kostengünstiger als ein Präsident (siehe oben).
  • Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt qualifizierter als ein gewählter Volksvertreter, da er von Jugend an in sein Amt hineinwachse und dafür bestens vorbereitet sei.
  • Eine Monarchie ermögliche es dem Staatsoberhaupt, über viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen im Amt zu sammeln und an den Thronerben weiterzugeben.
  • Die Tatsache, dass ein gewähltes Staatsoberhaupt in der Regel Vertreter einer politischen Partei sei, stehe im Widerspruch zu seiner Funktion als unparteiischer, neutraler und allen Bürgern gleichermaßen verpflichteter Repräsentant des Gesamtstaates; zudem schade die parteipolitische Auseinandersetzung im Wahlkampf dem Ansehen des Staatsoberhaupts.
  • Die Krone sei das ideale Symbol einer nationalen Identität, die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert. Dies sei gerade in einem vereinten Europa von großer Bedeutung.
  • Eine parlamentarische Monarchie symbolisiere die Stabilität und Kontinuität der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ständig wechselnde Staatsoberhäupter.
  • Auch heute noch sind viele Monarchisten Anhänger des Gottesgnadentums. Das bedeutet, sie vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.
  • Viele Bürger hätten den Wunsch nach einer Art „Leitfigur“. Diese Rolle könne ein Monarch übernehmen.

Siehe auch

Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Herrscherhäuser

Bestehende Monarchien sind hier mit einem * gekennzeichnet.

Datei:Flagge Afghanistans 1931-1974.gif Afghanistan Königshaus von Afghanistan
Andorra * Seine Exzellenz der französische Co-Fürst
Datei:Ethiopia flag 1897.png Äthiopien Kaiserliches Äthiopien
Belgien * Die belgische Monarchie
Brasilien Kaiserhaus von Brasilien
Datei:Bg-1913.gif Bulgarien Simeon II., Zar von Bulgarien
Dänemark * Königshaus von Dänemark
Deutschland Kaiserhaus von Deutschland, Königshaus von Preußen
Griechenland Die griechische königliche Familie
Iran Reza Pahlavi
Japan * Amt des kaiserlichen Haushaltes
Jordanien * Seine Majestät König Abdullah II.
Korea Kaiserlicher Haushalt
Liechtenstein * Fürstenhaus von Liechtenstein
Datei:Flag of Mexico 1821.png Mexiko Kaiserhaus von Mexiko
Niederlande * Königshaus der Niederlande
Portugal Königshaus von Portugal
Schweden * Königshaus von Schweden
Serbien und Jugoslawien Königshaus von Serbien und Jugoslawien
Spanien * Haus seiner Majestät, des Königs
Vatikanstadt * Der Heilige Stuhl
Vereinigtes Königreich * Die britische Monarchie

Monarchisten weltweit

Australien * Australische Monarchisten Liga (Australian Monarchist League)
Brasilien Pro Monarchie (Pró Monarquia)
Frankreich Königliche Allianz (Alliance Royale)
Hawaii Hawaiianisches Königreich
Irak Irakische konstitutionelle Monarchie
Iran Die kaiserlichen iranischen Wächter
Irland Irish High Kingship
Israel Lishkat haGazit (לישכת הגזית)
Italien Monarchische Allianz (Alleanza Monarchica)
Neuseeland * Monarchistiche Liga Neuseelands (Monarchist League of New Zealand)
Österreich Schwarz-Gelbe Allianz
Portugal Monarchie (Monarquia)
Russland Allrussisches Monarchistenforum (Всероссийский монархический центр)
Thailand * Die Thai-Monarchie
Tschechien Die tschechische Krone (Koruna Česká)
Vereinigtes Königreich * Die britische Monarchie
Vereinigte Staaten Monarchistische Gesellschaft Amerikas (Monarchist Society of America)
Vietnam Kaiserliches Vietnam
International Internationale Monarchistenliga & Konstitutionelle Monarchiegesellschaft
(International Monarchist League & Constitutional Monarchy Association