Monarchie
Der Begriff Monarchie stammt vom französischen „monarchie“ ab, das wiederum seinen Ursprung im griechischen μοναρχία (monarchía) hat und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie (siehe unten) variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt, daher ist heute vielfach das Missverständnis verbreitet, „Monarchie“ sei gleichbedeutend mit „absoluter Monarchie“. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem zweiten Weltkrieg in Japan).
Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der Monarchismus (selten auch Royalismus genannt). Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird als Monarchist bezeichnet, ein Gegner als Monarchomach, Antimonarchist oder auch Republikaner.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott bzw. eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.
Wahl- und Erbmonarchie
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2006) sind es noch die Vatikanstadt, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre „Häuptlinge“, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie (später die römisch-katholische Kirche) in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus absolutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Louis XIV., dessen Selbstverständnis „L'état, c'est moi“ (zu deutsch „Der Staat, das bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.
Konstitutionelle Monarchie

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Kaiserreich (1871-1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Ebenfalls eine Mischform kennt das Vereinigte Königreich. Der britische Monarch besitzt zwar theoretisch die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen, übt diese aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht mehr aus, so dass er de facto ein parlamentarischer Monarch ist. Ähnlich verhält es sich in Luxemburg. Dort hat der Großherzog auch das Recht, das Parlament aufzulösen, hat allerdings davon noch keinen Gebrauch gemacht.
Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle Monarchie

Parlamentarische Monarchie
Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch mit wenigen Ausnahmen keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr hat. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt (siehe Parlamentarismus). Dem Monarchen kommen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan.
Siehe auch Hauptartikel Parlamentarische Monarchie
Liste gegenwärtiger Monarchien
Anerkannte unabhängige Staaten
Die folgende Liste umfasst 45 Monarchien, davon 44 von den Vereinten Nationen anerkannte unabhängige Staaten sowie der Vatikan (kein Mitglied der Vereinten Nationen, weil offiziell nicht der Vatikan sondern der Heilige Stuhl die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten hält). Folglich sind etwa 23,3% der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst 2006 folgende Staaten:
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr. Fußnoten zur Liste:
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist und jeweils von einem Generalgouverneur vertreten wird).
Subnationale Monarchien
Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende kleine Monarchien, die innerhalb eines anerkannten unabhängigen Staates liegen.
Land |
Monarch |
Aktuell |
Oberhoheit | ||
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Ankole | König („Omugabe“) | Ntare VI. | ![]() |
Uganda |
Anufu | „Soma“ | Na Bema | ![]() |
Togo | |
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Ashanti | König („Asantehene“) | Otumfuo Tutu II. | ![]() |
Ghana |
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Buganda | König („Kabaka“) | Ronald Muwenda Mutebi II. | ![]() |
Uganda |
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Bunyoro | König („Omukama“) | Iguru I. | ![]() |
Uganda |
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Busoga | König („Kyabazinga“) | Henry Wako Muloki | ![]() |
Uganda |
Kotokolische Monarchie | Häuptling („Uro Eso“) | Yusuf Ayeva | ![]() |
Togo | |
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KwaZulu-Natal | König | Goodwill Zwelithini kaBhekuzulu | ![]() |
Südafrika |
Maori | König(in) | Tuheitia Paki | ![]() |
Neuseeland | |
![]() |
Sigave | König („Tu'i“) | Visesio Moeliku | ![]() |
Frankreich |
Tenkodogo | „Naaba“ | Tigre I. | ![]() |
Burkina Faso | |
Toro | König („Omukama“) | Rukidi IV. | ![]() |
Uganda | |
![]() |
Tu'a | König („Tu'i“) | Soane Patita Maituku | ![]() |
Frankreich |
![]() |
Uvéa | König („Tu'i“) | Soane Patita Maituku | ![]() |
Frankreich |
Wogodogo | „Naaba“ | Baongo II. | ![]() |
Burkina Faso |
Argumente gegen die Monarchie
Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob ein Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie kann die vorhandene oder fehlende Reputation des jeweiligen Herrscherhauses so stark ins Gewicht fallen, dass die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie dagegen in den Hintergrund treten kann. Auffällig ist, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.
Das Hauptargument gegen die Monarchie als Staatsform ist, dass sie im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Demokratie stehe:
- Jede Form der unbeschränkten Monarchie verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und setzt sich dem durch historische Beispiele untermauerten Vorwurf aus, dass unkontrollierte Macht dazu tendiert, ihren Träger zu korrumpieren.
- Auch beschränkte Formen der Monarchie verstoßen gegen das Prinzip der Volkssouveränität: Wenn die Person des Staatsoberhaupts nicht durch direkte oder indirekte Wahl bestimmt wird und auch nicht abgewählt werden kann, sondern durch Erbfolge festgelegt ist, geht dieser Teil der Staatsgewalt nicht vom Volke aus.
- Der Monarchie wird zudem vorgeworfen, dass sie wegen der größeren Repräsentationsbedürfnisse und Apanagen höhere Kosten verursache. Dem wird unter anderem mit dem Argument widersprochen, dass ein Teil der Repräsentationsaufwendungen aus dem meist beträchtlichen Privatvermögen des Herrscherhauses getragen wird.
Dem Vorwurf der Verletzung der Demokratie entgegnen viele Monarchisten, dass zahlreiche Beispiele in Europa − z.B. die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich – bewiesen hätten, dass zumindest eine parlamentarische Monarchie trotz der fehlenden Volkssouveränität durchaus ein demokratischer Staat sein kann, da auch dort ein vom Volk gewähltes Parlament die Macht inne hat, während der Monarch so gut wie keine besitzt.
Argumentation für die Monarchie
Befürworter der Monarchie berufen sich unter anderem auf folgende Argumente:
- Ein Monarch sei kostengünstiger als ein Präsident (siehe oben).
- Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt qualifizierter als ein gewählter Volksvertreter, da er von Jugend an in sein Amt hineinwachse und dafür bestens vorbereitet sei.
- Eine Monarchie ermögliche es dem Staatsoberhaupt, über viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen im Amt zu sammeln und an den Thronerben weiterzugeben.
- Die Tatsache, dass ein gewähltes Staatsoberhaupt in der Regel Vertreter einer politischen Partei sei, stehe im Widerspruch zu seiner Funktion als unparteiischer, neutraler und allen Bürgern gleichermaßen verpflichteter Repräsentant des Gesamtstaates; zudem schade die parteipolitische Auseinandersetzung im Wahlkampf dem Ansehen des Staatsoberhaupts.
- Die Krone sei das ideale Symbol einer nationalen Identität, die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert. Dies sei gerade in einem vereinten Europa von großer Bedeutung.
- Eine parlamentarische Monarchie symbolisiere die Stabilität und Kontinuität der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ständig wechselnde Staatsoberhäupter.
- Auch heute noch sind viele Monarchisten Anhänger des Gottesgnadentums. Das bedeutet, sie vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.
- Viele Bürger hätten den Wunsch nach einer Art „Leitfigur“. Diese Rolle könne ein Monarch übernehmen.
Siehe auch
- Bund der Aufrechten
- Kaisertreue Jugend
- Konstitutionelle Monarchie
- Liste der Herrscherlisten
- Liste der Oberhäupter der ehemals regierenden Häuser
- Monarchismus
- Monarchisten in Deutschland
- Parlamentarismus
- Republik
- Thronprätendent
- Tradition und Leben
Weblinks
Herrscherhäuser
Bestehende Monarchien sind hier mit einem * gekennzeichnet.
- Artikel von Karl-Otto Sattler auf www.das-parlament.de
- Kaisertreue Jugend (siehe auch Artikel Kaisertreue Jugend)
- Kaisertreues Forum
- Monarchiefreunde
- Monarchieliga
- Tradition und Leben e.V. (siehe auch Artikel Tradition und Leben)