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Diskussion:Anscheinsvollmacht

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Dieser Text ist 1. schwer verständlich - selbst einem Juristen kräuselt es... Wenigstens zu Anfang sollte etwas über die Gerierung der Vertretungsmacht bei der Stellvertretung im Rechtsgeschäft stehen. 2. nicht wikifiziert. 3. so zwar inhaltlich erschöpfend hinsichtlich der Voraussetzungen, jedoch nicht ausreichend bezüglich der teilweise ablehnenden Haltung der Literatur gegenüber der Anscheinsvollmacht. 4. eine Mixtur aus alter und neuer Rechtschreibung. 5. möglicherweise eine URV - Überprüfungen waren aber negativ... - klingt aber wie aus einem Lehrbuch abgeschrieben.

--172.178.248.162 21:57, 13. Sep 2004 (CEST)